Rhein-Kreis Neuss: Fluglärmgegner klagen weiter

Die Bürger gegen Fluglärm (BgF) legen gegen das Urteil des Leipziger Gerichts Beschwerde ein. Sie monieren Verstöße gegen das Grundgesetz.

Rhein-Kreis Neuss/Meerbusch. Der Vorstand der Bürger gegen Fluglärm hat einmütig entschieden, gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Die Beschwerde moniert laut Sprecher Christoph Lange Verstöße gegen die Artikel des Grundgesetzes: Lange und seine Mitstreiter sehen durch die ausgeweitete Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Gesundheitsgefahr durch Nachtruhestörung), das Recht auf Eigentum (nicht nur in Lohausen komme Lärm einer Enteignung gleich) und das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz verletzt.

Christoph Lange gibt sich in der Klage-Begründung gewohnt angriffslustig: "Wir klagen ja nicht gegen den Flughafen, sondern gegen einen völlig vermurksten Verwaltungsakt. Die Landesregierung hat immer noch nicht realisiert, dass die Genehmigungsbehörde mit ihrer Ministerialbürokratie offenbar absichtlich gravierende Fehler eingebaut hat."

Die Grundrechte auf Gesundheit und Eigentum würden "unstreitig verletzt": "Das immer wieder angeführte Gegenargument des öffentlichen Interesses gilt weder für den x-sten Billigflug noch für die Nachtlandungen. Gerade wenn der Flughafen so attraktiv sein soll, dann könnte er auf diese Mätzchen, die die Anwohner enorm belasten, leicht verzichten."

Die Bürger gegen Fluglärm nutzen die Gelegenheit, ihre grundsätzliche Position erneut zu verdeutlichen: "Jedes weitere Wachstum dieses Flughafens mitten im Stadtgebiet ist durch Verträge, vor allem aber durch die begrenzte, längst erreichte Umweltkapazität limitiert. Niemand würde diesen Flughafen heute dorthin bauen." Also müsse man Kompromisse eingehen, doch diese könnten nicht "andauernd zulasten der Anwohner" gehen.

Neben dem immensen Lärm spiele auch die enorme Umweltverschmutzung eine Rolle. Lange: "Flüge in die USA und in den Urlaub sind okay, aber niemand braucht den 21.Start pro Tag nach München oder sieben tägliche Starts nach Frankfurt. Wofür gibt es einen Fernbahnhof und einen mit 73 Millionen Euro subventionierten Skytrain?"

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