Verfassungsbeschwerde: Klatsche für Krefelder Jobcenter wegen Leistungskürzung

Fachanwalt Christoph Huylmans bekommt in Karlsruhe Recht. Im Arbeitslosenzentrum stellt er die Bedeutung der Klage vor.

Verfassungsbeschwerde: Klatsche für Krefelder Jobcenter wegen Leistungskürzung
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Die Klatsche kam vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht und wurde im Krefelder Arbeitslosenzentrum (ALZ) positiv aufgenommen. Hatte doch Rechtsanwalt Christoph Huylmans (43) erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt und damit ausgehend von einem hiesigen Fall Rechtsgeschichte für die Bundesrepublik geschrieben. „Wir sind stolz darauf, dass er bei uns ehrenamtlich mitarbeitet“, sagt Hans-Peter Sokoll vom ALZ über den Fachanwalt für Sozialrecht, der in Osterath wohnt.

Der Artikel 19 des Grundgesetzes „garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt“. So steht es im Richterspruch, der sowohl die Praxis des Krefelder Jobcenters als auch die Rechtsprechung des Landessozialgerichts deutlich rügte.

Anlass war der Fall eines Krefelder Paares, das angab in einer Wohngemeinschaft zu leben und nicht in einer Lebensgemeinschaft. Der Mann bezog Grundsicherungsleistungen, das Jobcenter erkannte aber, er lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und bewilligte nur reduzierte Leistungen. Das Sozialgericht jedoch verpflichtete das Jobcenter, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die höheren Leistungen für einen Alleinstehenden einschließlich der Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewähren.

Die dagegen eingelegte Beschwerde des Jobcenters war vor dem Landessozialgericht erfolgreich. Denn, so lautete die Argumentation, solange noch keine Räumungsklage erhoben sei, drohe keine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit. Eine Eilbedürftigkeit und die Gewährung der Kosten sei also nicht gegeben. „Wenn aber die Leute erst auf der Straße gelandet sind, ist es zu spät“, sagt Jo Greyn vom Arbeitslosenzentrum.

Den Beziehern von Grundsicherungsleistungen, die gegen Höhe oder Ablehnung klagen, nutzt es nichts, wenn die Wohnung wegen Mietrückständen gekündigt wird, weil das Verfahren in ihrer Sache lange dauert. Nur die Grundsicherung reicht nicht aus, ihnen hilft nur die Anerkennung des Eilbedarfs. „Wir befürchten, dass im Jobcenter die Angelegenheiten verschleppt werden“, sagt Greyn. Man stehe im konstruktiven Wettstreit mit dem Jobcenter, so sehen auch Werner Fleuren und Hans Jürgen Vössing ihre Mitarbeit im Arbeitslosenzentrum am Westwall.

Sie können jetzt die Menschen, die bei ihnen Hilfe suchen, mit dem BVG-Urteil im Hintergrund noch effektiver beraten. „Es ist jetzt von den Gerichten aufgrund dieses Urteils schon mehrfach anders entschieden worden als früher“, sagt Christoph Huylmans, der sich in diesen Angelegenheiten einen guten Ruf erworben hat.

Egal, wie solche Verfahren ausgehen, bis zur Entscheidung müssen die Betroffenen nun keine Angst mehr vor Wohnungskündigung haben, jedenfalls nicht deshalb, weil sie die Miete schuldig bleiben müssen. Der Krefelder Ausgangsfall ist in der Sache beim Sozialgericht noch nicht entschieden, nach zweijährigem Rechtsstreit gab das Paar die Wohnung auf. Rechtsanwalt Christoph Huylmans wird auch zukünftig solche Fälle übernehmen. „Weil mich die Rechtsprechung gestört hat“, begründet er sein Engagement. Und vor dem Bundesverfassungsgericht so ein Urteil erstritten zu haben ist schließlich befriedigend. Auch wenn er selber die Klatsche nicht so nennt.

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