Gestürzt: Frau verklagt Rheinbahn

Gericht: Eine 68-Jährige will 8000 Euro Schmerzensgeld, der Prozess geht weiter.

Düsseldorf. Eigentlich wollte sie nur eine Kollegin zum Zug bringen - doch der Besuch am Hauptbahnhof im August 2005 hatte für eine 68-jährige Wirtschaftsprüferin schwere Folgen: Kurz nachdem sie sich von ihrer Freundin verabschiedet hatte, soll die rüstige Seniorin auf dem Treppenabgang zur U-Bahn schlimm gestürzt sein. Sie sei plötzlich ausgerutscht, sagte sie gestern vor dem Landgericht, wo sie von der Rheinbahn rund 8000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Sie habe das Geländer nicht richtig umgreifen können und das Gleichgewicht verloren. "Der Durchmesser des Geländers ist viel zu groß", beklagte sich die Frau. Bei dem Sturz habe sie sich die Wirbelsäule gebrochen und sechs Wochen ein Stützkorsett tragen müssen. Ihr Pech: Zeugen für den Unfall gibt es nicht. "Sie kann genauso gut auf einer Bananenschale ausgerutscht sein", behauptete der Anwalt der Rheinbahn. Auch ihr Orthopäde konnte sich nicht an Details des Sturzes erinnern. Denn die Frau hatte sich erst einen Tag später bei ihm gemeldet. Die Chancen ihrer Klage sind gering. Eines hat die 68-Jährige jedoch aus dem Vorfall gelernt: "Sollte ich noch einmal hinfallen, werde ich so laut schreien, dass es alle mitbekommen." Der Prozess geht weiter.

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