Urteil: Der Pipeline-Streit geht weiter

Gemischte Gefühle nach dem Urteil. Die Kläger denken über eine Berufung nach.

Düsseldorf. Bodenverflüssigung — dass die CO-Pipeline des Bayer-Konzerns einmal durch dieses geologische Phänomen ausgebremst werden könnte, damit hat wohl keiner der Beteiligten gerechnet.

Doch für die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts war dies ein Hauptgrund dafür, die Genehmigung der Pipeline nachträglich für rechtswidrig zu erklären.

Von Bodenverflüssigung spricht man, wenn nach einem Erdbeben grundwasserhaltige oder sandige Erde abrutscht. Teile der Giftgasleitung könnten dann frei im Erdreich hängen. Dass der umstrittene Bau dann noch sicher sei, müsse nachgewiesen werden, urteilten die Richter.

Für Bayer bedeutet dies mindestens eine erneute, deutliche Zeitverzögerung. Joachim Hagmann, Anwalt der Kläger, rechnet damit, dass die Arbeiten an der bis auf wenige Details fertig gestellten Leitung mindestens ein weiteres Jahr ruhen werden.

Bayer selbst war im Verfahren zumindest attestiert worden, dass die verbauten Materialien sicher genug sind und auch der Trassenverlauf nicht zu beanstanden ist.

Entsprechend wollte Stefan Gehring, Leiter der Rechtsabteilung von Bayer Material Science, nicht von einer Niederlage sprechen. „Es hat sich bestätigt, dass die Pipeline grundsätzlich sicher ist“, sagte er am Mittwoch.

Aus Sicht der Bezirksregierng Düsseldorf ist die Lage nicht so eindeutig, zumal sie jetzt weitere Gutachten in Auftrag geben muss. „Den Prüfauftrag nehmen wir sehr ernst. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass die Erdbebensicherheit nicht nachgewiesen werden kann, ist die Planfeststellung hinfällig“, sagte Regierungspräsidentin Anne Lütkes.

Auf Seiten der Kläger herrschte gestern geteilte Freude. „Wir freuen uns, aber es ist natürlich nur ein halber Erfolg“, sagte Klaus Schiefer aus Langenfeld, der gemeinsam mit seinem Bruder Heinz gegen die Bezirksregierung geklagt hatte.

Da ein Teil seiner Klage abgewiesen wurde — unter anderem hielten die Richter die Enteignung von Land für den Bau für hinnehmbar — sei eine Berufung nicht ausgeschlossen. „Das ist eine naheliegende Variante“, sagte Anwalt Hagmann. Auch die Bezirksregierung als Beklagte und Bayer als Beigeladener haben die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Beide gaben gestern an, erst einmal das schriftliche Urteil zu studieren.

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