Ist die CO-Pipeline sicher? Die Gutachter wissen es nicht

Das Gericht muss bis Freitag klären, ob der Bau überhaupt genehmigt werden durfte.

Düsseldorf. Beim ersten Hinhören klingt es absurd. Da muss ein Gericht Fragen klären wie: Ist Deutschland ein Schwachbebenland? Muss ein Neubau erdbebensicher sein, selbst wenn es an seinem Standort kaum die Gefahr für ein Beben gibt? Doch wenn es um den Bau einer Rohrleitung geht, die sich über 67 Kilometer durch die Region schlängelt und dabei ein tödliches Gas transportiert, sind solche Fragen relevant.

Am Montag begann vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein Verfahren, das als richtungsweisend in dem jahrelangen Rechtsstreit um die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns gilt. Mit Unterstützung der Stadt Monheim und des Kreises Mettmann klagen zwei Bürger gegen die Bezirksregierung Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht muss nun klären, ob das erteilte Genehmigungsverfahren rechtens ist. Mehr noch: Auch die Rechtmäßigkeit des bereits 2006 im Landtag beschlossenen Rohrleitungsgesetzes steht auf dem Prüfstand. Es hatte die Planfeststellung erst möglich gemacht.

Die Kläger fürchten zudem, dass die Pipeline nicht sicher genug ist. So sei nicht gründlich genug untersucht worden, ob die Leitung auch nach einem Beben und damit verbundenen Erdabsackungen stabil bleibt.

Zwei Gutachter gaben unabhängig voneinander an, dass sie lediglich die unterirdisch verlegten Rohre auf ihre Stabilität hin untersucht hatten, nicht jedoch die — aus ihrer Sicht weniger kritischen — oberirdischen Abschnitte und die Schieberanlage. Das Gericht werde prüfen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, kündigte der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger an. „Prüfen sie gut“, rief eine aufgebrachte Gerichtsbesucherin in den Saal.

Die Gutachter machten auch deutlich: Zur Beurteilung der Bodenbeschaffenheit wurde vor allem auf Karten des geologischen Dienstes zurückgegriffen. Aus Sicht der Kläger ist das nicht ausreichend, weil darin zum Beispiel keine Altlasten im Boden verzeichnet seien. Ein Gutachter teilte schließlich mit, dass er die Erdbebensicherheit der CO-Pipeline nicht abschließend beurteilen könne, weil ihm wichtige Kennzahlen fehlten.

Trotz zum Teil quälend langer Expertendebatten blieb das Interesse der Zuschauer am Montag bis zum Schluss groß. Der Besucherraum war gut gefüllt. Am Dienstag soll es um die Frage gehen, ob im Genehmigungsverfahren für die Pipeline geeignete Materialien vorgeschrieben wurden.

Ein Klägeranwalt mutmaßte gegenüber unserer Zeitung, dass es sogar noch einmal um die grundsätzliche Notwendigkeit gehen könnte. Fünf Tage sind für das Verfahren angesetzt, doch schon jetzt gilt es als fraglich, ob danach ein Urteil gefällt wird.

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