Gericht legt umstrittene Pipeline auf Eis

Düsseldorf (dpa). Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland darf weiterhin nicht in Betrieb gehen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte den Planfeststellungsbeschluss am Mittwoch als rechtswidrig ein.

Die Erdbeben-Sicherheit der 67 Kilometer langen Pipeline sei nicht ausreichend geprüft worden.

Die Rohrleitung verbindet die Chemiewerke des Bayer-Konzerns in Dormagen und Krefeld-Uerdingen. Im einen Werk fällt Kohlenmonoxid an, im anderen wird es für die Kunststoff-Produktion benötigt. Die Pipeline liegt bereits unter der Erde. Zwei Privatleute hatten gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt. Sie fürchten verheerende Folgen, falls durch ein Leck das hochgiftige Gas austreten sollte.

Die Richter hatten im Laufe der Verhandlungen der Düsseldorfer Bezirksregierung vorgeworfen, sie habe die Erdbebensicherheit der Pipeline nicht ausreichend geprüft. Den Versuch, dies im Rahmen eines Beweisantrags nachzuholen, hatte das Gericht am Dienstag abgelehnt. Solche Feststellungen seien nicht vom Gericht zu treffen, sondern von der Behörde im Rahmen ihrer Ermittlungspflicht.

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