Neuss: Umweltzone kommt Mitte Februar

Plan zur Luftverbesserung ab Dezember in Kraft.

Neuss. Zum Schutz der Anwohner vor der Stickstoffdioxidbelastung in belasteten Straßen haben die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Neuss einen Luftreinhalteplan erstellt, der zum 1. Dezember in Kraft tritt. Der Plan umfasst den Stadtkern und hat folgende Grenzen: Im Norden Viersener-/Gladbacher Straße, im Osten Willy-Brandt-Ring, B 1/A57-Zubringer zur Josef-Kardinal-Frings-Brücke und die B 9. Im Süden und im Westen bildet die A 57 Richtung Krefeld die Grenze.

Auslöser für die Aufstellung dieses Plans sind die hohen Stickstoffdioxidwerte, die im Jahr 2006 an der Friedrichstraße gemessen wurden. Der Plan enthält 54 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Eine Maßnahme ist die Einrichtung einer Umweltzone im Stadtkern, die am 15. Februar 2010 in Kraft tritt. Wie in allen anderen Umweltzonen gilt dann auch für die Neusser Zone ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge, die keine Feinstaub-Plakette besitzen.

Der Luftreinhalteplan wird morgen im Amtsblatt des Regierungsbezirks Düsseldorf (www.bezirksregierung-duesseldorf.de) bekanntgemacht. Darin sind auch die Dienststellen mit Ort und Öffnungszeiten angegeben, wo die Pläne vom 1. bis zum 15. Dezember öffentlich einsehbar sind. Gleichzeitig stellen die Bezirksregierung und die Stadt Neuss über ihre Homepage den Plan in vollständiger Fassung zum dauerhaften Download zur Verfügung.

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