Grevenbroich: Sondertraining-Klage erfolglos

Eltern sind juristisch gescheitert, ein spezielles Torwarttraining für ihren Sohn durchzusetzen.

Grevenbroich. Der SC Kapellen muss für einen Siebenjährigen kein gesondertes Torwarttraining einrichten. Das Zivilgericht wies damit die Klage von Vater Claus O. ab, der das Sondertraining für seinen Sohn juristisch erzwingen wollte. Die Richterin betonte, der Verein könne nach eigenem Ermessen über Trainingsmethoden sowie die Nominierung der Torleute entscheiden.

Die Streitigkeiten begannen im Sommer, als Claus O., der Informationen zum SC Kapellen ins Internet stellte, sich weigerte, dort eine Torschützenliste von der Altersgruppe (F-Jugend) seines Sohnes zu veröffentlichen. Dem Verfasser, einem Trainer, warf O. übersteigertes Leistungsdenken vor, wie es den sieben- bis achtjährigen Nachwuchskickern nicht angemessen sei.

Es kam zu gegenseitigen Anschuldigungen, die schließlich im Rauswurf von O.’s Sohn aus dem Verein gipfelten. Mit einer einstweiligen Verfügung erreichte der Vater zwar, dass sein Sohn wieder am normalen Mannschaftstraining teilnehmen durfte. Das zusätzliche Torwarttraining aber war in der alten Form inzwischen vom Verein abgesagt worden. Und zwar für alle Kinder und Jugendlichen.

Genau aus diesem Grund folgte die Richterin der Argumentation des Klägers nicht. Schließlich sei der gesamte Fußball-Nachwuchs des Vereins betroffen, so die Begründung. Der SC Kapellen hat knapp 800 Mitglieder, darunter 350 Kinder und Jugendliche, die in 17 Fußballmannschaften spielen.

Seit Anfang der Saison nehmen pro Altersklasse nur noch zwei vom jeweiligen Mannschaftstrainer ausgewählte Torhüter am Spezialtraining teil. Der siebenjährige Junge gehört nicht dazu. Zwar gab es in früheren Spielzeiten Torwarttraining mit bis zu neun Kindern und Jugendlichen, erläutert Vereinsvorstand Josef Breuer. Inzwischen habe sich der Verein aber auf Empfehlung des Deutschen Fußball-Bundes von dem Angebot verabschiedet.

Die Zufriedenheit über das Urteil war Breuer sichtlich anzumerken. Die Streitigkeiten der vergangenen Monate hätten Unruhe in den Verein gebracht. "Jetzt können wir uns endlich wieder auf unsere eigentlichen Aufgaben konzentrieren", kommentierte er erleichtert.

Unerwartet sei die Entscheidung allerdings nicht ausgefallen. Nach Breuers Ansicht konnte das Gericht gar keine andere Entscheidung treffen: "Wenn der Kläger damit durchgekommen wäre, hätte als nächstes vielleicht ein rechter Verteidiger geklagt, dann ein Linksaußen und so weiter."

Scharfe Kritik am Auftreten von Claus O. übte Stephan Hermanns, der den Verein als Anwalt vertritt: "Es ist schlimm, dass ein Vater eine riesige Medienpräsenz aufbaut, um auf dem Rücken seines Sohnes persönliche Animositäten auszutragen." Claus O. war dem Gericht am Dienstag ferngeblieben.

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