Kempen/St. Hubert: Stadt gewinnt im Eilverfahren „Zanger“: Erster Sieg für die Stadt

Kempen/St. Hubert · Im Streit um die Zufahrt zum St. Huberter Baugebiet ist ein Eilantrag der Kläger abgewiesen worden. Aus Sicht der Stadt Kempen ein Signal, dass sich die Häuslebauer keine Sorgen machen müssen.

 Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Auf dem Zanger“ laufen wie geplant. Im Herbst will die Stadt dann ihre Grundstücke an Interessenten verkaufen.

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Auf dem Zanger“ laufen wie geplant. Im Herbst will die Stadt dann ihre Grundstücke an Interessenten verkaufen.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Kempens Erster Beigeordneter Hans Ferber hatte am Dienstag gute Laune. Der Jurist teilte in einem Pressegespräch mit, dass die Stadt Kempen im Rechtsstreit um die Erschließung des St. Huberter Baugebietes „Auf dem Zanger“ nun sehr gute Karten hat. „Der Eilantrag in diesem Verfahren ist abgewiesen worden. Wir haben gewonnen“, so Ferber.

Anwohner der Straße „Auf dem Zanger“ hatten vor Weihnachten eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angestrengt. Unter anderem deshalb, weil sie durch die Zufahrt zum Gebiet über „ihre“ Straße zu viel Verkehr und Lärm fürchten. Zudem seien die Berechnungen eines von der Stadt Kempen beauftragten Gutachtens nicht korrekt. Die Anwohner fordern eine zusätzliche Erschließungsstraße, damit sich die Belastung durch den Verkehr anders verteilt (die WZ berichtete). Zu diesem Normenkontrollverfahren, das in der Regel eineinhalb Jahre dauert, hatte der Anwalt der Anwohner zusätzlich ein Eilverfahren angestrengt. Schließlich laufen „Auf dem Zanger“ schon die Erschließungsarbeiten fürs Baugebiet. Und in diesem Eilverfahren hat das OVG nun pro Stadt entschieden.

„Das ist eine sehr gute Nachricht“, so Ferber. Der erfahrene Verwaltungsjurist geht nämlich davon aus, dass sich die Entscheidung im Normenkontrollverfahren nicht von der zum Eilantrag unterscheiden wird. „Aus meiner Erfahrung ist das in 90 bis 95 Prozent der Fälle so“, sagt Ferber. Wenn ein Gericht nun so und in eineinhalb Jahren völlig anders entscheide, hätte das weitreichende Folgen. Im konkreten Fall für die St. Huberter Häuslebauer, die zu diesem Zeitpunkt sicher schon angefangen hätten. „Insofern ist das in erster Linie eine gute Nachricht für alle, die am Baugebiet interessiert sind“, so Ferber. „Denen möchte ich das Signal geben, dass sie sich keine Sorgen machen müssen.“ Hätte die Stadt das Eilverfahren gegen die Kläger verloren, wäre es womöglich zu einem Baustopp gekommen. Nun könne alles wie geplant weitergehen.

Erschließung des Gebietes
soll bis Herbst erfolgt sein

Die Erschließungsarbeiten durch die Firma Lücker sollen im Herbst beendet sein. Dann will die Stadt ihre Grundstücke an die Interessenten veräußern. Der Stadt gehören etwa 50 Prozent der Flächen. Auf den anderen Arealen plant ein Bauträger, verschiedene Häuserformen zu realisieren. Geplant sind Einfamilien- und Doppelhäuser sowie Geschosswohnungsbau. Insgesamt sollen es etwa 130 Wohneinheiten werden.

Diese Zahl ist auch ein Kritikpunkt im laufenden Verfahren. In der ursprünglichen Planung und somit auch im Gutachten war die Stadt noch von 100 Wohneinheiten ausgegangen. „In der Entscheidung über den Eilantrag sieht das Gericht darin aber kein Problem“, so Ferber. Diese Abweichung von etwa einem Drittel sei zulässig. Zudem befänden sich die zu befürchtenden Belastungen durch Emissionen im zulässigen Bereich. Das habe das Gericht in dieser ersten Entscheidung der Stadt Kempen bestätigt.

Mit Blick auf diesen Punkt sei es aber wichtig, das sogenannte Hauptsacheverfahren abzuwarten, sagt der Anwalt der Kläger, Alexander Arndt. „In einem Eilverfahren gibt es keine Detailprüfung. Diese erfolgt im Hauptsacheverfahren“, so Arndt auf Anfrage der WZ. Dabei gelte es nun darüber zu entscheiden, ob die Stadt die Erhöhung der Wohneinheiten tatsächlich nachträglich beschlossen habe. Oder ob diese schon während des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan angedacht gewesen sei. Dies vermuten die Anwohner.

Grundsätzlich sieht der Rechtsanwalt die nun erfolgte Entscheidung des Gerichts sogar positiv. „Das Gericht führt aus, dass es für meine Mandanten keine schweren Nachteile gibt und dass keine Gesundheitsgefahr besteht. Das ist für die Anlieger sehr beruhigend“, sagt Arndt. Nun müsse man aber das Hauptsacheverfahren mit der Detailprüfung diverser offener Fragen abwarten. Kempens Dezernent geht davon aus, dass das OVG etwa ein Jahr bis zu einer Entscheidung brauchen wird. Laut Anwalt kann es aber – je nach Belastung des Gerichts – auch zwei Jahre dauern.

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