Kindstötung in Grevenbroich Junge Mutter ließ ihr Kind verdursten

Grevenbroich. · In dem Prozess um einen verdursteten Jungen wurden die Plädoyers gehalten.

 Das Gericht, hier bei einem früheren Verhandlungstag, will sein Urteil am 13. August fällen. Mittig: der vorsitzende Richter Lothar Beckers.

Das Gericht, hier bei einem früheren Verhandlungstag, will sein Urteil am 13. August fällen. Mittig: der vorsitzende Richter Lothar Beckers.

Foto: Dirk Neubauer

(dne) Im Prozess gegen die Mutter, die ihr knapp zweijähriges Kind verdursten lassen haben soll, kommen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers zu unterschiedlichen Bewertungen. Die Anklagevertreterin fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger der Angeklagten hält dies für deutlich zu hoch und verwies am Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach darauf, dass die junge Mutter wegen einer depressiven Phase eine deutlich eingeschränkte Wahrnehmung gehabt habe. Er verzichtete darauf, einen konkreten Strafrahmen zu benennen.

Die Angeklagte selbst sagte in ihrem Schlusswort, das ganze tue ihr unendlich leid. Wenn es die Möglichkeit gäbe, würde sie am liebsten alles ungeschehen machen. Aus Sicht der Anklage handelte es sich bei den Ereignissen in Grevenbroich um eine besonders grausame Tat. Am 14. April 2019 habe die Angeklagte ihren Sohn demnach zu Bett gebracht. Im Zimmer sei ein Heizlüfter auf höchster Stufe gelaufen, die Fenster seien geschlossen gewesen.

Erst knapp zwei Tage später habe die Mutter nach ihrem Sohn geschaut. Da lag er verdurstet im Kinderbett, die Zunge hing aus dem Mund. Im Kieferbereich war bereits Leichenstarre eingetreten, so dass die Notärztin den Jungen nicht mehr intubieren konnte. Die Anklage geht von einem bedingten Tötungsvorsatz bei der Mutter aus. Sie habe gewusst, das ein Kind regelmäßig etwas zu trinken braucht. Doch das sei ihr egal gewesen. Sie habe nur ihre Ruhe haben wollen.

Der Verteidiger bewertete die Vorfälle anders. Weil der Todeszeitpunkt des Jungen nicht mehr feststellbar war, könne er den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht folgen. Zudem habe die Angeklagte einen depressiven Schub gehabt und unter einer eingetrübten Wahrnehmung gelitten. Man könne lediglich von Fahrlässigkeit ausgehen. Das Urteil soll am 13. August gesprochen werden.

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