Schlossbad in Grevenbroich Schlossbad: Vogelschutz hat Vorrang

Grevenbroich · Eine Liegewiese darf erst ab 1. Oktober gebaut werden. Darauf besteht die Umweltbehörde.

 Während die Liegewiese noch auf sich warten lässt, wurden jetzt die Arbeiten auf dem Vorplatz des Schlossbades fortgesetzt.

Während die Liegewiese noch auf sich warten lässt, wurden jetzt die Arbeiten auf dem Vorplatz des Schlossbades fortgesetzt.

Foto: Dieter Staniek

. Mit der Liegewiese am Schlossbad wird es auch in diesem Sommer nichts. Ursprünglich hatte Betreiber GWG Kommunal vor, die Freifläche im September ihrer Bestimmung zu übergeben – zwar relativ weit im Jahr, aber immerhin noch im Hochsommer. Doch nun steht fest: „Vor dem 1. Oktober dürfen wir mit den Arbeiten nicht beginnen“, sagt Geschäftsführer Willi Peitz. Der Grund: Vogelschutz.

Auf dem Gelände, das künftig ein Tummelplatz für sonnenhungrige Badegäste sein soll, befinden sich mehrere Hügel. Es sind Erdhaufen, die noch von den Aushubarbeiten für archäologische Ausgrabungen stammen, die den Schlossbad-Bau für ein Jahr lahm legten. Auf den Hubbeln haben sich mit der Zeit von selbst mehrere Sträucher gebildet – und darin könnten Vögel brüten.

Umweltbeauftragter
legte sich auf die Lauer

Darauf hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hingewiesen, nachdem im Frühjahr bereits für die Gestaltung des Schlossbad-Vorplatzes eine Hecke gerodet wurde. „Und zwar innerhalb der Vogelschutzzeit, die nach dem Naturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September gilt“, sagt Rolf Behrens vom BUND. Das dürfe sich nicht noch einmal wiederholen. Norbert Wolf, der städtische Umweltbeauftragte, hat sich nach der Beschwerde innerhalb einer Woche regelmäßig auf die Lauer gelegt und beobachtet, ob Vögel in den Sträuchern auf den Erdhügeln brüten. „Er hat nichts feststellen können“, sagt sein Dienstherr Bürgermeister Klaus Krützen. Wolfs schriftliche Stellungnahme, in dem er eine schnellstmögliche Rodung empfohlen haben soll, wurde dem Rhein-Kreis übermittelt – verbunden mit dem Antrag, für das Abholzen der Sträucher eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Vergeblich: Eine Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde hat die Hubbel persönlich in Augenschein genommen und sich gegen den Antrag der GWG Kommunal entschieden. „Auf den Hügeln gibt es einen beachtlichen Holzbewuchs, für die der Brutschutzzeitraum gilt, der Vögel und Insekten gleichermaßen einbezieht“, argumentiert Kreissprecher Benjamin Josephs. „Und zwar unabhängig davon, ob es dort zurzeit Tiere gibt oder nicht.“

Er bedauere die Entscheidung des Rhein-Kreises, sagt Grevenbroichs Bürgermeister Klaus Krützen. „Aber der Umwelt werden nun einmal hohe Rechte eingeräumt, denen wir uns beugen müssen.“ Und das sei richtig so, meint BUND-Vertreter Behrens: „Jedem Gartenbesitzer dürfte bekannt sein, dass während der Vogelbrut-Saison weder Hecken geschnitten noch Bäume gefällt werden dürfen. Unverständlich, dass dieser Zeitraum bei den Planungen für das Freigelände des Hallenbades nicht beachtet wurde.“

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