Haushalt der Stadt Grevenbroich Zwei Klagen gegen den Landrat

Grevenbroich · Klaus Krützen reicht beim Verwaltungsgericht zwei Klagen gegen den Landrat ein. Zum einen geht es um den Stellenplan, dem die Kommunalaufsicht nicht zugestimmt hat. Zudem hat Krützen eine Diszplinarverfügung erhalten.

 Grevenbroichs Bürgermeister Klaus Krützen (l.) und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke liegen kräftig im Streit.

Grevenbroichs Bürgermeister Klaus Krützen (l.) und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke liegen kräftig im Streit.

Foto: Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss

. Klaus Krützen macht seine Ankündigung wahr. In dieser Woche reicht der Bürgermeister beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zwei Klagen gegen den Landrat als Kommunal- beziehungsweise als Dienstaufsicht ein. Damit wehrt er sich unter anderem dagegen, dass der Landrat dem Stellenplan nicht zugestimmt habe, außerdem gegen eine Disziplinarverfügung, 5000 Euro soll Krützen zahlen.

Der Anlass zum Streit: Im Frühjahr hatte Hans-Jürgen Petrauschke zwar den Haushalt – konkret die Fortschreibung des Sanierungsplans – genehmigt, dem Stellenplan versagte er aber die Zustimmung. Zudem hatte er der Stadt nicht zum ersten Mal die Auflage erteilt, alle Personalmaßnahmen mit ihm abzustimmen, die zu einer Belastung des Etats ­führen.

Das will Krützen nicht gelten lassen „Das Vorgehen des Kreises ist ein unzulässiger Eingriff in unsere Eigenständigkeit, der man auf das Schärfste entgegentreten muss“, erklärt er. Das Nein zum Stellenplan sei eine „neue Qualität des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung“, ein solches Korsett blockiere die Handlungsfähigkeit der Stadt. Im Rahmen einer Feststellungsklage soll das Gericht nun die nicht erteilte Zustimmung und die Auflage für unwirksam erklären. Ein Argument der Stadt: Der Stellenplan sei Anlage des Haushaltsplans, eine separate Versagung sei „deswegen unzulässig“. Nach der erfolgten Bekanntmachung der Haushaltssatzung bewirtschaftet die Stadt „den Stellenplan deshalb auch ganz regulär und wie vom Stadtrat im Dezember
beschlossen“.

Auf Unterstützung vom Rat muss Krützen allerdings bei der Klage verzichten. Bei der ersten Sitzung des Hauptausschusses unter Corona-Bedingungen hatte er im Mai vorgeschlagen, dass der Rat dem Bürgermeister beim Klageverfahren beisteht. Das Vorgehen der Aufsicht verletze die Rechte des Stadtrates, der den Etat ja beschlossen habe. Eine Mehrheit dafür erhielt Krützen nicht, CDU, UWG und FDP lehnten das Ansinnen ab. „Der Bürgermeister hat aber auch eine eigene Klagebefugnis“, erklärt Stadtsprecher Stephan Renner. Vor der Sitzung hatte sich Personalausschuss-Vorsitzender Stephen Hains (CDU) gemeldet. Der Bürgermeister habe eindeutig gegen Auflagen der Haushaltsgenehmigung verstoßen, habe Beförderungen entgegen den Ausführungen der Aufsicht vorgenommen. Die Befördeurungen sind laut Stadt Thema der Disziplinarverfügung gegen Krützen. Der Vorwurf laute, dass die Stadt 2019 Beförderungen vorgenommen habe, ohne sie vorher mit der Aufsicht abzustimmen. Krützen hält die vergangene Woche eingetroffene Disziplinarverfügung mit der Zahlung von 5000 Euro für „völlig unverhältnismäßig“ und falsch – und erhält „Schützenhilfe“ vom Städte- und Gemeindebund NRW. Die vier Beförderungen, im Standes- und Sozialamt sowie im

Bürgermeisterbüro, seien zwar mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erfolgt, der Beförderungsakt sei aber Ende Dezember 2019 vorgenommen worden, und damals sei der Stellenplan genehmigt gewesen, heißt es beim Städte und Gemeindebund.. Hans-Jürgen Petrauschke nimmt zur Disziplinarverfügung keine Stellung. „Das sind Personalangelegenheiten.“ Zum Stellenplan erklärt der Landrat: „Die Stadt hat 2019 zwei Millionen Euro mehr an Personalkosten ausgegeben als im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen. Das zeigt, dass bei Ausnutzung des Stellenplans das Geld nicht reicht.“ Die Stadt müsse sich dabei aber im „Gesamtrahmen“ der Personalkosten im Plan bewegen“. Die Alternative zur Nichtgenehmigung des Stellenplans wäre gewesen, dem Sanierungsplan nicht zuzustimmen. Das hätte aber die Handlungsfähigkeit der Stadt eingeschränkt, betont
Petrauschke.

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