Grausame Tat in Wevelinghoven Das Schweigen der Mutter

Grevenbroich. · Mehr als ein Jahr nach dem qualvollen Tod ihres Kindes muss sich eine 29 Jahre alte Grevenbroicherin seit Montag vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Ihr wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen.

 Eine 29 Jahre alte Mutter aus Wevelinghoven muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

Eine 29 Jahre alte Mutter aus Wevelinghoven muss sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

Foto: Marc Pesch

Unter großem Medieninteresse hat am Landgericht Mönchengladbach der Prozess gegen eine 28 Jahre alte Frau aus Grevenbroich begonnen. Die zweifache Mutter soll im April vergangenen Jahres ihren kleinen Sohn in einer Wohnung in Wevelinghoven getötet haben. Sie muss sich nun wegen Totschlags verantworten. Zum Prozessauftakt wollte sie weder zu ihrem Lebenslauf noch zu den Tatvorwürfen eine Aussage machen.

Hinter einem Pappordner versuchte die 28-Jährige, ihr Gesicht vor den Fernseh- und Pressekameras zu verbergen. Schwer atmend und nervös nahm die gebürtige Berlinerin hinter einer Acrylglasscheibe an der Seite ihres Anwaltes Platz. Oberstaatsanwältin verlas Carola Guddat die Anklage. Der Mutter wird unter anderem Totschlag und Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Sie soll am 14. April 2019 nach einem Spielplatzbesuch ihren knapp zwei Jahre alten Sohn in sein Kinderbettchen gelegt, einen Heizlüfter auf höchster Stufe vor das Bett gestellt und anschließend die Zimmertür verschlossen haben. „Als sie nach zwei Tagen wieder in das Zimmer kam, war der Junge tot“, sagte Oberstaatsanwältin Guddat. Laut Rechtsmedizin war das Kind in der Zwischenzeit verdurstet.

Gegen den Vater wurde
keine Anklage erhoben

Anschließend begannen langwierige Ermittlungen – nicht nur gegen die Mutter, sondern auch gegen den Vater des Kindes. Das Ehepaar hatte gemeinsam in der Wohnung in Wevelinghoven gelebt. Dennoch gehen die Ermittler davon aus, dass der selbstständige IT-Fachmann von dem Geschehen im Kinderzimmer nichts mitbekommen habe. Von daher wurde gegen ihn auch keine Anklage erhoben. „Angeblich war er nur nachts in der Wohnung“, so Justizpressesprecher Fabian Novarra. Das Motiv für die Tat kam zum Prozessauftakt nicht zur Sprache – wohl aber auf dem Flur vor dem Saal. „Die Angeklagte hat in mehreren Vernehmungen angegeben, aus Überforderung aufgrund einer Erkrankung gehandelt zu haben“, sagte Oberstaatsanwältin Guddat. „Einzelheiten zur Erkrankung möchte ich nicht nennen.“ Das hatte die Angeklagte allerdings bereits selbst erledigt. Auf ihrer Facebook-Seite hatte sie geschildert, an Krebs erkrankt gewesen zu sein. Ob dies letztlich der Grund für ihre Überforderung war, soll im Prozess geklärt werden. „Fakt ist: Sie hätte sich laut Ermittlungen wohl um das Kind kümmern können und war in der Lage dazu, deshalb ist sie auch entsprechend angeklagt worden“, so Gerichtssprecher Fabian Novarra.

Verteidiger Oliver Wintz kündigte eine Aussage seiner Mandantin für einen der nächsten Prozesstage an. Er will zunächst noch das Gutachten der zuständigen psychiatrischen Sachverständigen mit der 28-Jährigen besprechen.

Auf Bitten des Gerichts machte die Sachverständige am Montag erste Angaben zum Lebenslauf der Angeklagten. Demnach stammt sie aus Berlin und ist in unruhigen familiären Verhältnissen aufgewachsen. Mit 18 hatte sie erstmals geheiratet und mit ihrem damaligen Mann in der Pfalz gelebt.

Später ließ sie sich scheiden und lernte vor sieben Jahren einen Mann aus Grevenbroich kennen. Mit ihm lebte sie erst in Bedburg, später in Wevelinghoven. 2015 wurde die gemeinsame Tochter geboren, 2017 der später getötete Sohn. „Die Tochter lebt auf Anordnung des Jugendamtes der Stadt Grevenbroich inzwischen in einer Pflegefamilie“, erklärte dazu Gerichtssprecher Novarra.

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