Vater muss vier Jahre in Haft

Gericht: Ein 46-Jähriger hatte ein Baby bis hin zu Hirnblutungen geschüttelt. Die Länge der Gefängnisstrafe wurde im dritten Verfahren bestätigt.

Düsseldorf. Er hatte sein Kind (zehn Monate alt) so heftig geschüttelt, dass Blutgefäße im Gesicht des Säuglings geplatzt waren. Dafür wurde ein Vater (46) am Dienstag vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Mit dem Urteil endet vorerst ein Jahre langer Justizmarathon. Denn die Gerichte beschäftigen sich bereits seit dem Sommer 2005 mit dem Fall. Damals war der Mann wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, in zweiter Instanz gab es für den 46-Jährigen vier Jahre Haft.

Dieses Urteil wurde schließlich vom Oberlandesgericht aufgehoben und zurückverwiesen. Denn das Landgericht hatte damals fehlerhaft eine Tötungsabsicht des Mannes festgestellt. "Er hat von dem Kind abgelassen, er kann deshalb nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden", hieß es in der OLG-Entscheidung.

Was war damals geschehen? Wegen eines Schütteltraumas mit dadurch entstandenen Hirnblutungen lag der kleine Felix im August 2004 in der Uniklinik. Nach einem Besuch des Vaters stellten die Ärzte viele rote Pünktchen im Gesicht des Babys fest. Die Mediziner bestätigten vor Gericht, dass es dafür keine andere Erklärung als Gewalt gibt. Der Junge, bei dem keine bleibenden Schäden zurückgeblieben sind, lebt inzwischen in einer Pflegefamilie.

Seine Frau habe ihn im vergangenen Jahr verlassen, er kümmere sich um die beiden älteren Töchter, sagte der Angeklagte gestern. "Es ist eine belastende Situation." Der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte: "Ein so kleines Kind kann sich gegen Misshandlungen nicht wehren."

Schuld erschwerend komme hinzu, dass der Mann die Misshandlungen im Krankenhaus begangen habe. Deshalb bleibe es auch bei den vier Jahren Haft. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten jedoch bereits sechs Monate als verbüßt.

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