Düsseldorfer Altstadt Gericht empfiehlt, Zugang in Altstadt zu beschränken

Die gerade erst verfasste Alkoholverkauf-Verfügung für die Altstadt ist kassiert. Was jetzt?

 Zugangssperren in der Altstadt gegen die Verbreitung des Virus?

Zugangssperren in der Altstadt gegen die Verbreitung des Virus?

Foto: Zanin, Melanie (MZ)

Es war der Versuch der Stadt, das zu muntere Treiben in der Altstadt in Zeiten der Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen – und befürchtete Spreader-Zusammenkünfte zu unterbinden. Wie sich jetzt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf herausgestellt hat, war der Versuch untauglich: Das Gericht kassierte die Allgemeinverfügung der Stadt „zum Schutz der Bevökerung vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2“ vom 14. Mai und bezeichnete sie als rechtswidrig. In der hatte die Stadt den Verkauf alkoholischer Getränke zum Außer-Haus-Verzehr in der Altstadt untersagt – werktags ab 18, am Wochenende ab 15 Uhr.

Büdchen, Kioske und kleinere Einzelhändler atmen auf: Ihr Geschäft gründet auf dem Verkauf von alkoholischen Getränken. Viele Kioskbesitzer drohten, den Betrieb nach einer ersten Corona bedingten Pause erneut ganz einstellen zu müssen. Ein Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht – und jetzt Recht bekommen.

Stadt könnte Beschwerde
beim OVG einlegen

Die Stadt-Maßnahme sei laut Gericht nicht geeignet, den Zweck zu erreichen. Verkauf und Verzehr von Alkohol führten nicht unmittelbar zu mehr Infektionen. Auch dem hohen Besucheraufkommen in der Altstadt sei so nicht beizukommen. Die Stadt, so das Gericht, gehe selbst davon aus, dass trotz Verbots weiter zu viele Gäste die Altstadt besuchten. Und weiter: „Möglich bleibe ein Fehlverhalten all der Personen, die durch den Besuch der Gastronomiebetriebe in der Altstadt selbst und durch außerhalb der Verbotszone erworbene und mitgebrachte Alkoholika alkoholisiert seien und Bereiche wie den Burgplatz und die dort befindliche Freitreppe aufsuchten.“

Interessant ist, was das Verwaltungsgericht empfiehlt: Statt den Alkoholverkauf zu verbieten, solle man Mindestabstände und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen durchsetzen. Zudem böten sich „Zugangsbeschränkungen zur Altstadt und die Einrichtung von Sperrzonen an, um der befürchteten Überfüllung der Altstadt entgegenzuwirken“. Man überlege sich neue Maßnahmen, hieß es von der Stadt. Eine detailliertere Anfrage blieb unbeantwortet. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.

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