Neanderhöhe Bürger können Bebauungsplan Neanderhöhe im Rathaus einsehen

Erkrath · Geänderte Passagen liegen bis 18 Januar aus. Die Gegner des geplanten Gewerbegebietes hoffen immer noch auf ein Bürgerbegehren.

 Bei Ortsbegehungen informierten die Naturschützer interessierte Bürger über die Bebauungspläne.

Bei Ortsbegehungen informierten die Naturschützer interessierte Bürger über die Bebauungspläne.

Foto: Blazy, Achim (abz)

. Anfang Dezember vergangenen Jahres hat der Erkrather Stadtrat die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zur Neanderhöhe beschlossen – allerdings nur für geänderte Teile und mit einer verkürzten Auslegungsdauer. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung des Umweltberichtes, in dem ein freiwilliger, zusätzlicher Ausgleich für die Bodengüte aufgenommen wurde, informiert die Stadtverwaltung.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die textlichen Festsetzungen, die Begründung einschließlich Umweltbericht nebst Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen von Montag, 7. Januar, bis einschließlich Freitag, 18. Januar, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar im Fachbereich Stadtplanung, Schimmelbuschstraße 11-13, zweite Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden: Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr.

Die Stadt veröffentlicht die Unterlagen auf ihrer Internetseite

Die Unterlagen können in dieser Zeit ebenfalls auf der Internetseite der Stadt unter dem Menüpunkt „Wirtschaft & Bauen/Bauen, Planen/Bauleitplanung/Bauleitpläne im Verfahren“ eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bürger Stellungnahmen abgeben – allerdings nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans.

Verwaltung hofft auf Gewerbesteuer für den Haushalt

Die Änderung des Flächennutzungsplans für die Neanderhöhe hat der Stadtrat mit einer Mehrheit aus CDU, BmU und FDP Ende vergangenen Jahres bereits beschlossen. Vorausgegangen war eine lange und heftige Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Bebauung. Die Verwaltung hält die Ausweisung der letzten möglichen Gewerbefläche (3,8 Hektar) für notwendig, um zukünftig mehr Gewerbesteuer einzunehmen und auf diese Weise den wackeligen Haushalt der Stadt Erkrath zu stabilisieren.

Die Gegner – SPD, Grüne sowie außerparlamentarisch die NSG – argumentierten mit dem Klimaschutz, dem Artenschutz und der Bedeutung der Fundstelle des Neandertalers in Sichtweite des Areals. Es dürfe keine landwirtschaftliche Fläche versiegelt werden, deren Boden die höchste Güteklasse aufweise, so die Naturschützer. Daher sammeln die Gegner auch weiterhin Unterschriften für ein ­Bürgerbegehren. Red

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