Namensänderungen 51 Menschen im Kreis heißen jetzt anders

EN-Kreis. · Wer einen ernsthaften Grund hat, kann Vor- und Nachnamen ändern lassen.

 Die Nachnamen Schulz und Schneider sind in Deutschland häufig. So einfach ändern darf man Namen nicht.

Die Nachnamen Schulz und Schneider sind in Deutschland häufig. So einfach ändern darf man Namen nicht.

Foto: dpa/Philipp Brandstädter

Wie heißen Sie bitte? Bürger, für die mit der Antwort auf diese Frage erhebliche Schwierigkeiten verbunden sind, können beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr haben das 59 Personen gemacht, 51 Anträge sind davon genehmigt worden. In 41 Fällen durften Bürger ihren Familiennamen ändern, zehn Mal erhielten sie grünes Licht für einen anderen Vornamen.

Für Namensänderungen muss ein triftiger Grund vorliegen

Im Gegensatz zu Namensänderungen nach bürgerlichem Recht, die das jeweilige Standesamt beispielsweise nach Eheschließungen durchführt, ist der Kreis für so genannte öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig. Für diese muss ein wichtiger Grund vorliegen. Anerkannt werden beispielsweise schwierige Schreibweise oder Aussprache, sehr lange und umständliche Namen sowie Namen, die anstößig oder lächerlich klingen.

Im Deutschlandfunk hat der Lübecker Familienanwalt Gerd Gawlich erklärt, dass etwa Träger des in Norddeutschland nicht unüblichen Nachnamens Fick aufgrund des heutigen Sprachgebrauchs über alle Instanzen gute Chancen auf eine Namensänderung hätten. Der Kreis selbst nennt keine Namen, die geändert wurden oder werden sollten.

Ebenfalls möglich ist laut Kreis eine Änderung des Familiennamens, wenn diese im Interesse eines Kindes liegt. Dies gilt beispielsweise für Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen. Voraussetzung hier ist allerdings ein Zusammenspiel aller Elternteile.

Die Gebühren für einen veränderten Familiennamen betragen bei einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Erwachsene rund 500 Euro, für minderjährige Kinder 250 Euro. Die Änderung des Vornamens kostet in der Regel 125 Euro.

Mit Blick auf den Vornamen haben Bürger mit mehreren Vornamen seit November letzten Jahres eine neue Option. Wer die Reihenfolge der bereits vorhandenen Namen wechseln möchte, kann sich an das Standesamt seiner Stadtverwaltung wenden. Mit einem Besuch wird dort aus „Lea Marie“ beispielsweise „Marie Lea“ und aus „Maximilian Andreas“ eben „Andreas Maximilian“. So kann der Rufname zum tatsächlichen Vornamen werden.

Red/ecr

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