Urteil des Bundesverfassungsgerichts : Abhörpraxis des BND: Regel zur Überwachung von Ausländern im Ausland gekippt
Karlsruhe Seit 2017 muss sich der Bundesnachrichtendienst an verbindliche Regeln halten, wenn er die weltweiten Datenströme durchforstet. Jetzt urteilt Karlsruhe: Diese Vorschriften sind völlig unzureichend.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) Grenzen gesetzt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe kippte am Dienstag die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstoßen. Die Verfassungsrichter hoben aber zugleich hervor, dass die gesetzlichen Grundlagen verfassungskonform gestaltet werden können. Die derzeitigen Vorschriften können deshalb auch bis Ende 2021 bestehen bleiben. (Az. 1 BvR 2835/17)
Gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz hatten vor allem mehrere ausländische Journalisten geklagt, die im Ausland über Menschenrechtsverletzungen oder autoritär regierte Staaten berichten. Beteiligt waren an der Klage auch die Organisation Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die gesetzlichen Regelungen, die dem Geheimdienst die Überwachung der Telekommunikation etwa im E-Mailverkehr von Ausländern im Ausland ermöglichen. Es ging in dem Karlsruher Verfahren dagegen nicht um Kommunikation, an der Deutsche beteiligt sind.
Das Verfassungsgericht machte in seinem Urteil erstmals unmissverständlich klar, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nicht auf Deutschland beschränkt sei. Der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Pressefreiheit erstrecke sich auch auf Ausländer im Ausland.