Pandemie : Corona-Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni - mit einer Lockerung
Berlin Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum zur Eindämmung des Coronavirus grundsätzlich bis 5. Juni verlängert.
Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auf eine Lockerung. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.
Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März von Bund und Ländern beschlossen worden. Konkret gilt seitdem als bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden.
Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.