Bürger fordert teilweise Aussetzung Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Brandenburger Corona-Maßnahmen ab

Berlin · Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Brandenburg abgelehnt. Die Regelungen verletzen das Recht auf Freizügigkeit nicht - der Beschluss ist unanfechtbar.

 Seit 23.03.2020 ist auch in Brandenburg die Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft getreten, die eine Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Raum vorsieht. Ein Bürger hatte in einem Eilantrag die teilweise Aussetzung des Vollzugs der Verordnungen gefordert.

Seit 23.03.2020 ist auch in Brandenburg die Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft getreten, die eine Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Raum vorsieht. Ein Bürger hatte in einem Eilantrag die teilweise Aussetzung des Vollzugs der Verordnungen gefordert.

Foto: ZB/Soeren Stache

Mit Beschluss vom Montag wiesen die Richter einen Bürger ab, der die teilweise Aussetzung des Vollzugs der Verordnungen gefordert hatte. Zur Begründung hieß es, die Regelungen zum Verbot größerer Versammlungen und zum Aufenthalt im öffentlichen Raum verletzten ihn nicht in seinem Recht auf Freizügigkeit. Sie fänden zudem eine hinreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz.

Angesichts der Erfahrungen mit dem Coronavirus auch im Ausland und der Einstufung als Pandemie durch die Weltgesundheitsorganisation seien die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen, erklärte das Gericht. Sie überschritten auch den Einschätzungsspielraum des Landes Brandenburg als Verordnungsgeber nicht.

Zudem sei nicht ersichtlich, dass sie über Regelungen hinausgingen, die am Sonntag von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder vereinbart worden seien. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Merkel und die Länderchefs hatten am Sonntag vereinbart, zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Demnach dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen im öffentlichen Raum gemeinsam aufhalten - mit Ausnahme von Familien.

Brandenburg untersagte daraufhin das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Plätze und Parks bis zum 5. April. Wie in den anderen Bundesländern auch sind davon allerdings notwendige Wege etwa zur Arbeit oder zum Arzt sowie Sport im Freien ausgenommen.

(AFP)
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