Dortmund-Dorstfeld Gericht verbietet Polizei Videoüberwachung in „Nazi-Kiez“

Dortmund · Mit Hilfe von Videokameras wollte die Dortmunder Polizei eine Straße beobachten, in der mutmaßliche Neonazis wohnen. Die sahen ihre Rechte in Gefahr und klagten gegen das Vorhaben. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen stoppte die Video-Pläne nun vorerst.

 Fahnen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot hängen im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld aus Fenstern.

Fahnen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot hängen im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld aus Fenstern.

Foto: dpa/Dieter Menne

Die Polizei Dortmund darf eine von mutmaßlichen Neonazis bewohnte Straße vorerst nicht mit Videokameras überwachen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 17 L 88/20). Die Polizei hatte mit der Videoüberwachung Straftaten in der Straße und dem Umfeld verhindern wollen. Auch habe sie damit dem Image des Stadtteils Dortmund-Dorstfeld als sogenanntem „Nazi-Kiez“ mit dem Charakter eines „Angstraumes“ entgegenwirken wollen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Überwachung sollte ab September beginnen.

Die Dortmunder Polizei will eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht prüfen. „Das Urteil zur Videobeobachtung bedeutet nicht, dass die Polizei im Einsatz gegen den Rechtsextremismus auch nur einen Deut nachlässt“, betonte Polizeipräsident Gregor Lange.

Geklagt hatten vier Anwohner, die der Dortmunder Neonazi-Szene zugerechnet werden. Sie hätten sich durch die beabsichtigte Videoüberwachung der Straße und des Gehwegs vor dem von ihnen bewohnten Haus in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen.

Das Gericht sah die geplante Videoüberwachung nicht vom Polizeigesetz gedeckt. Weder stelle der Bereich einen Kriminalitätsschwerpunkt dar, noch seien dort Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten. Den vom Polizeipräsidium angeführten Beschädigungen in Gestalt von Sprühereien mit teilweise nationalsozialistischen Inhalten komme keine erhebliche Bedeutung im Sinne des Gesetzes zu. Auch seien mit einer Videoüberwachung schwerwiegende Grundrechtseingriffe verbunden, denen die Antragsteller durch eine ständige Überwachung ausgesetzt wären. Dies sei jedoch unverhältnismäßig.

„Sie (die Polizei) hält den Druck in Dorstfeld mit einem über mehrere Jahre ausgebauten Präsenzkonzept weiterhin hoch“, sagte der Polizeipräsident. Dank der intensiven Ermittlungsarbeit der „Soko Rechts“ hätten in den vergangenen Monaten teils mehrjährige Haftstrafen gegen Mitglieder der Dortmunder Rechtsextremisten-Szene erwirkt werden können.

(dpa)
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