Öffentlicher Dienst Kommission legt Schiedsspruch für Tarifstreit vor

Berlin · Die Schlichtungskommission hat einen Vorschlag für eine Lohnerhöhung und Einmalzahlung im öffentlichen Dienst gemacht. Die Tarifparteien beraten und verhandeln am 22. April erneut, doch es besteht die Möglichkeit eines erneuten Scheiterns.

Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst ziehen zu ihrer Streikkundgebung.

Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst ziehen zu ihrer Streikkundgebung.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Die Schlichtungskommission im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat in ihrem Schiedsspruch einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent vorgeschlagen. Das teilten die Tarifparteien am Samstag mit. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht werde, werde der betreffende Betrag auf 340 Euro gesetzt. Die Laufzeit der Vereinbarung soll laut Schlichterspruch 24 Monate betragen mit Geltung ab Januar 2023.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Hans-Henning Lühr. „Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss.“ Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden. Die Arbeitgeberseite hatte den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt berufen.

Außerdem empfahl die Kommission einen Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3000 Euro. Für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen abweichende Regeln gelten. Sie sollen zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro erhalten. Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten nun einzeln über die Empfehlung und wollen dann am kommenden Samstag erneut zu Verhandlungen zusammenkommen.

Durch den Schlichterspruch wird nun der Druck auf die Tarifparteien erhöht, eine Einigung zu finden. Dennoch ist ein Schiedsspruch nur eine Empfehlung. Die Verhandlungen könnten trotzdem erneut scheitern. In dem Fall stünde eine Urabstimmung bevor. Außerdem wären die Gewerkschaften mit einem Scheitern nicht mehr in der Friedenspflicht, sondern könnten erneut streiken.

Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten bereits in den vergangenen Monaten in drei Runden über das Einkommen von 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen gerungen. Betroffen sind unter anderem Erzieherinnen und Erzieher von Kitas, Beschäftigte von Müllabfuhr und Nahverkehrsbetrieben, Bodenpersonal an Flughäfen und Angehörige vieler anderer Berufe.

Im März hatten Verdi und der Beamtenbund dbb die Gespräche dann für gescheitert erklärt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen daraufhin die Schlichtung an, mit der Hoffnung auf eine Lösung. Die Schlichterinnen und Schlichter verhandelten wohl auf Grundlage des bisherigen Verhandlungsstands an einem geheimen Ort.

(dpa)
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