Fünfzügige Gesamtschule ist abgelehnt
Die SPD wollte die bislang vierzügige Schule erweitern. Die Kaarster Politik entschied jetzt mit einer hauchdünnen Mehrheit dagegen.
Büttgen. Wenn die Festlegung der Zügigkeiten an den weiterführenden Schulen auf der Tagesordnung des Schulausschusses steht, sind Meinungsverschiedenheiten programmiert. Das war diesmal nicht anders: Die SPD hatte beantragt, die Gesamtschule als fünfzügige Schule auszuweisen. Die Abstimmung erbrachte ein denkbar knappes Ergebnis: Sieben der Ausschussmitglieder stimmten dafür, acht dagegen.
Die Gesamtschule wird sehr gut angenommen. Sie ist im Schulentwicklungsplan als vierzügig ausgewiesen. Für das aktuelle und das Schuljahr 2018/19 wurde bei der Bezirksregierung die Fünfzügigkeit beantragt und auch genehmigt. Mit Schreiben vom 26. April teilte die Bezirksregierung mit: „Der Bildung einer Mehrklasse an der Städtischen Gesamtschule Büttgen wird letztmalig zugestimmt.“
Darauf machte Wolfgang Reuter (SPD) jetzt im Ausschuss aufmerksam. Die Bezirksregierung hatte unter anderem ausgeführt, dass das Instrument der Einrichtung einer Mehrklasse eine Maßnahme sei, welche nur ausnahmsweise zugelassen werden könne. Aus Düsseldorf kam der Rat, eine dauerhafte Erhöhung auf fünf Eingangsklassen in den politischen Gremien der Stadt Kaarst beschließen zu lassen. Schuldezernent Sebastian Semmler weiß, dass die Bezirksregierung eine Entscheidung des guten Willens getroffen hat — zudem äußerte er Zweifel, dass künftig keine weitere ausnahmsweise Fünfzügigkeit genehmigt werden könne.