Serie: Schätze aus dem Stadtarchiv Im Stadtarchiv schlummern wahre Schätze

Familienforscher können in unzähligen Urkunden und Datenquellen stöbern.

 Der Lebenslauf von Pfarrer Peter Gruenter lässt sich auch 100 Jahre nach seinem Tod rekonstruieren.

Der Lebenslauf von Pfarrer Peter Gruenter lässt sich auch 100 Jahre nach seinem Tod rekonstruieren.

Foto: RP/Archiv

Für Familienforscher schlummert ein Schatz im Meerbuscher Stadtarchiv, der viel über die „alten Meerbuscher“ verrät. Dort lagern genealogische Unterlagen über Familien, die seit Generationen in der Region ansässig sind.

Der Wert des Stadtarchivs liegt unter anderem in der „Sammlung Jungmann“. Über Jahrzehnte hat der verstorbene Genealoge jede freie Minute in seine einmalige Datensammlung gesteckt, die sich über die Meerbuscher Stadtgrenzen hinaus erstreckt und sämtliche Nachbarstädte miteinbezieht. Die guten Beziehungen zum Meerbuscher Archiv und dessen Leiter Michael Regenbrecht führten dazu, dass Jungmann sein Lebenswerk noch vor seinem Tod dort deponierte.

Doch was macht diesen Nachlass so besonders? Es sind die Akribie des Sammlers, die Masse an Informationen und nicht zuletzt die weitverzweigte Systematik, die sonst nur schwer herzustellende Querverweise erlaubt. Außerdem ist das Depositum durch Tausende von Karteikarten erschlossen. Gleichwohl warten noch unbearbeitete Reste darauf, einsortiert zu werden.

Man möchte meinen, dass kaum eine Person, die zwischen 1700 und 1950 im heutigen Meerbusch gelebt und Spuren hinterlassen hat, dort fehlt. Dabei sind in Kopie zahllose Urkunden zu Geburt, Eheschließung und Tod ebenso vorhanden wie Totenzettel und Verweise auf weitere Quellen. Sie lagern auf rund 50 Regalmetern in Aktenordnern. Und Dank der vielen Kopien als Beleg erübrigen sich mühsame Suchen in anderen Archiven, die oft nicht annähernd so gut zugänglich und so fein organisiert sind wie das Meerbuscher Stadtarchiv.

Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes sind seit 2009 auch die älteren Register des Standesamtes im Archiv zu finden. Allerdings gelten aus Datenschutzgründen einige Fristen, die es zu beachten gilt. Geburtsregister sind wenigstens 110 Jahre alt, Eheregister 80 und Sterberegister 30 Jahre. In Meerbusch lagern die Bestände der Altgemeinden Osterath, Büderich, Lank und Langst seit 1798. Damals führten die französischen Besatzer den zivilen Personenstand im Rheinland ein. Dementsprechend sind die ältesten Aufzeichnungen auch auf Französisch verfasst.

Die bislang ins Archiv gelangten Bestände der Altgemeinden und der Stadt umfassen weitere 35 Regalmeter geschichtlicher Informationen, wobei in früheren Zeiten deutlich mehr Informationen über einzelne Personen erfasst wurden als heute. Aus ihnen können ganz allgemein Erkenntnisse über Lebenserwartung, Todesursachen und soziale Verhältnisse gewonnen werden, aber auch viel über die betreffenden Personen und ihre engsten Angehörigen, denn die Eltern sind stets erwähnt und geben dem Ahnenforscher den Hinweis auf die nächste zu suchende Generation.

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