Bauen in Meerbusch Architekt wirft der Verwaltung Klüngel vor

Ein Arbeitskreis sichtet und beurteilt Bauvoranfragen. Das sei rechtswidrig, argumentiert ein Büdericher Architekt.

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Foto: MDCP

In Meerbusch entscheiden Laien über Baurecht. So lautet der Vorwurf, den der Büdericher Architekt Christoph Schmitz gegen die Politik erhebt; einige Kollegen würden das genauso sehen. Grund ist eine neue Arbeitsgruppe, die aus Politikern besteht: Mitglieder sind Planungsausschussvorsitzender Werner Damblon (CDU) und jeweils ein Vertreter der Fraktionen SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne, UWG und Linke/Piraten. Die Gruppe tagt einmal im Monat, bislang gab es zwei Treffen. Die Verwaltung soll dem Arbeitskreis alle Bauvoranfragen zur Beratung vorlegen, die nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind. Besondere Fälle werden anschließend dem gesamten Planungsausschuss „zur Abstimmung“ präsentiert. Das hat der Planungsausschuss im Juni gegen die Stimmen von SPD und Linke/Piraten beschlossen.

„Dieses Vorgehen stellt nicht nur die Kompetenz der Fachleute im Bauamt infrage, sondern ist meiner Meinung nach rechtswidrig und verstößt gegen übergeordnetes Baurecht“, sagt Architekt Schmitz, der seit mehr als 15 Jahren in Meerbusch zahlreiche Bauprojekte geplant und realisiert hat. Er selbst wurde auf den Arbeitskreis aufmerksam, als eines seiner Bauvorhaben dort besprochen wurde. „Mir geht es aber nicht um meinen Einzelfall“, betont Schmitz. „Sondern um das gesamte Verfahren: Es kann nicht sein, dass in dieser Stadt Politiker – meist Laien in Sachen Baurecht – nach ihrem persönlichen Geschmack entscheiden. Den Bauherren entsteht durch dieses Vorgehen ein Riesenschaden. Politiker haben sich bei Bauvoranfragen herauszuhalten, das ist Sache von Experten.“

Unbeplante Flächen im Innenbereich, also solche ohne Bebauungsplan, müssen nach Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt werden, wenn sie bebaut werden sollen. Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ein Bebauungsplan schreibt beispielsweise die Dachform oder die Geschosshöhe vor.

Bisher wurden alle Bauvoranfragen nach Paragraf 34 beim Bauamt eingereicht. Die Fachleute haben dann innerhalb einer bestimmten Zeit, meist rund sechs Wochen, eigenverantwortlich entschieden, ob der Architekt in dieser Richtung weiter planen kann oder Änderungen nötig sind. „Die Abwicklung war bürgerfreundlich und nie zu beanstanden“, sagt Christoph Schmitz.

„Sicher gab es mal Diskussionen, aber grundsätzlich wurden Bauvoranfragen in Meerbusch in konstruktiver Abstimmung geklärt.“ Es sei verständlich, dass die Politik bei markanten Bauprojekten mit entscheiden wolle, aber nicht bei jeder 34er-Bauvoranfrage. Schmitz: „Es kann nicht sein, dass Flachdächer abgelehnt werden, nur weil sie nicht nach dem Geschmack einiger Politiker sind.“

Kirsten Steffens, Bereichsleiterin Stadtplanung und Bauaufsicht, hatte schon damals erklärt, das der CDU-Antrag bei den Mitarbeitern in der Verwaltung „zu Irritationen bezüglich deren Fachkompetenz“ geführt habe. Alle Kollegen seien erfahren und qualifiziert Fachleute. Auch SPD-Fraktionsvorsitzende Nicole Niederdellmann-Siemes wertete den Antrag als Angriff auf die Verwaltung: Der werde damit unterstellt, dass sie nicht in der Lage sei, 34er-Bauvoranfragen korrekt zu prüfen. Abseits dieser persönlichen Betroffenheit, so Steffens weiter, werde das Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsgruppe in die Länge gezogen. Die Verwaltung müsse warten, bis die Gruppe getagt hat. Technischer Dezernent Michael Assenmacher sagt: „Mir ist keine Kommune bekannt, die einen solchen Arbeitskreis hat.“

„Wir sind kein Beschlussgremium, sondern ein Sichtungsgremium, das Empfehlungen ausspricht“, betont Hans Werner Schoenauer als Mitglied des Arbeitskreises. Er sagt jedoch, dass der Planungsausschuss bei strittigen 34er-Entscheidungen durchaus reagieren könne, beispielsweise mit einem B-Plan, der das Gebiet „ordnet“. Im Übrigen sei es in Meerbusch bis Ende der 1990er Jahre üblich gewesen, sämtliche 34er Fälle im Planungsausschuss zu beraten. „Damals tagten wir alle zwei Wochen.“ Es gebe durchaus Kommunen am Niederrhein, die ähnliche Verfahren wie Meerbusch praktizierten. Kritik an der Arbeitsgruppe weist er zurück: „Wir wollen der Verwaltung nicht schaden, sondern sie gegenüber Bauherren schützen, die ihren Willen durchsetzen wollen.“ Schoenauer empfindet das Klima in der Arbeitsgruppe als „angenehm und konstruktiv“. Dass diese Treffen rechtswidrig sein sollen, kann er nicht nachvollziehen: „Es ist nicht verboten, sich zu beraten. Die Existenz unserer Arbeitsgruppe ist durch die Gemeindeordnung gedeckt. Davon abgesehen: Wir wollen für die Stadt etwas Gutes bewegen.“

Verwaltungschefin Angelika Mielke-Westerlage sagt dazu: „Der 34er-Arbeitskreis ist kein entscheidungsbefugtes Ratsgremium und ist auch nicht befugt, eine Verwaltungsentscheidung – hier die Erteilung der Baugenehmigung – zu treffen. Die Tätigkeit der Gruppe ist darauf beschränkt, gegenüber der Verwaltung oder dem Planungsausschuss Empfehlungen auszusprechen. Als Verwaltung nehmen wir ein Petitum der Arbeitsgruppe zu Vorhaben auf und diskutieren dies mit dem Bauherrn. Zu entscheiden ist gleichwohl nach Rechtslage durch die Verwaltung als Baugenehmigungsbehörde. Der Planungsausschuss hat die Möglichkeit, für ein unbeplantes 34er-Gebiet dem Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu empfehlen, um 34er-Bauvorhaben zu verhindern oder zu steuern.“ Und weiter: „Soweit das Verfahren so praktiziert wird, halte ich es für rechtskonform.“

Architekt Schmitz hat am Montag ein Schreiben an Landrat Hans-Jürgen Petrauschke geschickt, in dem er die Abläufe in Meerbusch schildert und bemängelt. Die Arbeitsgruppe wird weiter tagen, Hans Werner Schoenauer kündigt an: „Nach einem Jahr werden wir möglicherweise eine Bilanz ziehen.“

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