Lockerung der Verordnung : (Fast) Alle Spielplätze in Tönisvorst werden am Donnerstag freigegeben
Tönisvorst Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlaubt die Rückkehr auf die Spielplätze. Rot-weißes Absperrband und Zettel, auf denen „Gesperrt“ steht, können überall wieder beseitigt werden. Überall? Es gibt Ausnahmen in Tönisvorst.
„Liebe Eltern, liebe Kinder: Noch einmal schlafen, dann ist Donnerstag.“ Nicht irgendein Donnerstag in diesem Jahr 2020. Sondern der Donnerstag, an dem landesweit – und damit auch in Tönisvorst – die Spielplätze wieder freigegeben werden.
Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlaubt die Rückkehr in den Sand, auf die Schaukel und ins Klettergerüst. Natürlich, wie seit März gewohnt, unter Auflagen. Die Einhaltung von Abstandsgebot und Infektionsschutz liegt bei den Nutzern: „So haben die Begleitpersonen untereinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten soweit es sich nicht beispielsweise um eine häusliche Gemeinschaft handelt.“ Darauf macht die Pressestelle der Stadt Tönisvorst vor dem Start des Spiels aufmerksam.
Rot-weißes Absperrband und Zettel, auf denen „Gesperrt“ steht, können überall wieder beseitigt werden. Überall? Es gibt Ausnahmen. Die aber aus gutem Grund. Denn zurzeit sind die Mitarbeiter des Bauhofs nicht nur in Kindertagesstätten fleißig, um Rollrasen unter den Spielgeräten zu legen. Sie „ackern“ auf dem Kinderspielplatz Schelthofer-/Ecke Friedrichstraße, der als Ergänzung des Spielplatzes der Von-Sahr-Straße genutzt werden soll.