Landgericht Krefeld : Missbrauch: Tönisvorster (50) muss viereinhalb Jahre in Haft
Tönisvorst/Krefeld Das Landgericht befand einen Tönisvorster für schuldig, seine Stieftochter missbraucht zu haben.
Bis zuletzt hatte ein 50-jähriger Tönisvorster vor dem Krefelder Landgericht bestritten, seine Stieftochter missbraucht zu haben. Das glaubte ihm die Strafkammer allerdings nicht. Der bisher nicht vorbestrafte Mann muss unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
Außerdem verhängte das Landgericht noch im Gerichtssaal einen Haftbefehl gegen den Mann mit griechischen Wurzeln wegen Fluchtgefahr. Er habe noch immer Kontakt in seine Heimat und bei dem hohen Strafmaß bestehe die Gefahr, dass sich der Angeklagte absetzen würde.
Angeklagt war der Mann, weil er seine Stieftochter von 2016 bis 2018 sexuell missbraucht haben soll. Sie war zur Tatzeit 13 bzw. 14 Jahre alt. Insgesamt soll es sieben Übergriffe gegeben haben. Das Gericht schenkte den Ausführungen des Opfers Glauben.