Stadt Viersen Weniger Steuern auf Tierheimhunde

Viersen. · Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, soll dafür steuerlich stärker entlastet werden. Das beschloss der Viersener Hauptausschuss. Zwei Jahre lang fällt jetzt die Hundesteuerpflicht weg — unter bestimmten Voraussetzungen.

 Vier bis elf Hundehalter haben in den vergangenen Jahren den bis dahin einjährigen Hundesteuer-Entfall bei der Stadt Viersen beantragt.

Vier bis elf Hundehalter haben in den vergangenen Jahren den bis dahin einjährigen Hundesteuer-Entfall bei der Stadt Viersen beantragt.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Viersener, die einen Hund aus einem Tierheim holen, werden jetzt steuerlich doppelt so stark entlastet wie bisher. Bislang galt für Viersener eine Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr. Mit breiter Mehrheit beschloss der Hauptausschuss, den Zeitraum der Steuerbefreiung auf zwei Jahre zu verdoppeln. Wer die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen will, muss bei der Stadt Viersen einen Antrag stellen.

Die FDP hatte im August 2019 beantragt, die Bürger stärker zu entlasten. Die Freidemokraten wollten langfristige Anreize schaffen, Tiere aus Tierheimen zu übernehmen. „Die jetzige Regelung, nach der ein Hund lediglich für das erste Jahr von der Steuer befreit wird und anschließend der volle Steuersatz gezahlt werden muss, geht nicht weit genug, um das gewünschte Ziel zu erreichen“, begründete der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Feiter seinen Antrag. Und: „Wenn eine höhere Vermittlungsrate bewirkt wird, können insgesamt die Kosten für die Tierheime gesenkt werden.“

In den vergangenen Jahren schwankte die Zahl der Hunde, die Viersener Bürger aus dem Tierheim holten, zwischen vier und elf Tieren pro Jahr, berichtete Kämmerer Christian Canzler. Die bisherige Regelung kostete den Steuerzahler demnach zwischen 400 und 1100 Euro. Der Betrag dürfte sich nun verdoppeln, schätzt der
Kämmerer.

Steuer soll auch der Eindämmung der Hundehaltung dienen

Er machte vor der Abstimmung deutlich, dass der Stadt rechtlich enge Grenzen gesetzt seien. „Die Rechtsprechung hat mehrfach betont, dass die Hundesteuer nicht nur wegen des finanziellen Ertrages, sondern in zulässiger Weise auch zum Zwecke der Eindämmung der Hundehaltung erhoben wird“, so Canzler. „Eine Erweiterung bestehender Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände wäre nur denkbar, wenn mit der Hundehaltung zumindest mittelbar und aus Sicht der örtlichen Gemeinschaft objektiv förderungswürdige und gemeinnützige Ziele unterstützt
werden.“

Deshalb empfahl er, dem FDP-Antrag nicht in Gänze zu folgen. Die Freidemokraten wollten nach dem zweiten steuerfreien Jahr die Hundesteuer für Tierheimhunde dauerhaft um die Hälfte reduzieren. „Es gibt keine Kommune in NRW, die eine Steuerbefreiung und Steuerermäßigung als Kombination anbietet“, betonte der Kämmerer.

Auch in einem weiteren Punkt konnte sich die FDP nicht durchsetzen. Die Steuerermäßigung gilt weiterhin nur für Hunde, die aus Nettetaler oder Mönchengladbacher Tierheim stammen. Die FDP wollte die Steuerbefreiung für Hunde aus allen deutschen Tierheimen und deutschen Tierschutzvereinen erreichen. Canzler verwies darauf, dass die Stadt im vergangenen Jahr rund 60 000 Euro Mitgliedsbeitrag an den Matthias-Neelen-Tierheim-Verein in Nettetal zahlte, um den Betrieb des Tierheimes sicherzustellen. „Bei einer Ausweitung auf Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet wird eine belastende ,Konkurrenzsituation’ für die ortsnahen Tierheime geschaffen“, warnte
Canzler.

Das sah auch die Ausschuss-Mehrheit so.

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