Familien im Grenzland Kita-Beiträge sinken zum 1. August

Grefrath/Tönisvorst. · Für viele Eltern in Grefrath und Tönisvorst werden ab 1. August die Kita-Beiträge günstiger. Die Satzungen für Betreuung in Kitas und bei Tageseltern werden geändert. Die Kosten für U3- und Ü3-Kinder sind dann gleich hoch.

 Die Zahlen im Überblick.

Die Zahlen im Überblick.

Foto: grafik

Die Eltern von 3700 Kindern in Grefrath und Tönisvorst sowie Brüggen, Schwalmtal und Niederkrüchten können sich freuen: Die meisten von ihnen sparen ab 1. August 2020 durch die neuen Beitragssatzungen für Kita- und Tageseltern-Betreuung. Das besondere daran: Erstmals zahlen Eltern von Kindern unter drei Jahre genauso viel für die Betreuung wie diejenigen von Kindern über drei Jahre. Eine zweite Änderung: „Mit unserem neuen Beitragsmodell stellen wir Kindertagespflege und Kitas bei den Gebühren gleich“, erläutert Landrat Andreas Coenen. Es gibt nur noch zwei Betreuungszeiten: bis 35 Wochenstunden und mehr als 35 Wochenstunden. Zudem folgen auf die bisher höchste Stufe des Jahresbruttoeinkommens (mehr als 91 000 Euro) sechs
Stufen.

Was wurde entschieden?

Zum Stichtag 1. August 2020 stellt der Kreis Viersen, dessen Jugendamt für die fünf Kommunen Grefrath, Tönisvorst, Brüggen, Schwalmtal, und Niederkrüchten zuständig ist, die Beiträge für Betreuung in Kindertagesstätten und bei Tageseltern neu auf. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Warum wird die Satzung aus dem Jahr 2019 überhaupt geändert?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Höhe der Beiträge von Tagespflege und Kita-Betreuung auf ein Niveau angepasst. Dies hat der Kreis Viersen zum Anlass genommen, um die Familien ebenfalls zu entlasten. „Auch wenn die nötig gewordenen Anpassungen unserer Satzungen keine Reduzierung der Beiträge erfordert hat, war es uns wichtig, mit einer weiteren deutlichen Korrektur nach unten die Familien nachhaltig zu entlasten und die Beitragsstruktur außerdem zu vereinfachen“, sagt Coenen. Er freue sich, dass es dem Kreis gelungen sei, Familien spürbar finanziell zu entlasten. Dies geschehe, ohne bei der Qualität der Betreuung Abstriche zu
machen.

Wie viel müssen Eltern ab 1. August für die Betreuung bezahlen?

„Für die Kita werden vom 1. August an im Durchschnitt aller Einkommensstufen circa 1,7 Prozent des Haushaltseinkommens gezahlt“, erklärt Anja Kühne als Sprecherin des Kreises Viersen. Die bisher höchste Beitragsstufe von bis 91 000 Euro Jahreseinkommen wurde beim neuen Beitragsmodell weiter differenziert. Es gibt nun noch sechs weitere höhere Einkommensstufen: bis 104 000 Euro, bis 117 000 Euro, bis 130 000 Euro, bis 143 000 Euro, bis 156 000 Euro und mehr als 156 000 Euro. Durch die Staffelung solle für eine größere soziale Gerechtigkeit gesorgt werden.

Wie sieht ein Beispiel für die Kita-Betreuung in der niedrigsten beitragspflichtigen Einkommensgruppe aus?

Eltern, die ein Kind im Alter unter drei Jahren in der Kita betreuen lassen, zahlen bei einem Jahresbruttoeinkommen für 35 Stunden pro Woche nicht mehr wie bislang 116 Euro, sondern nur noch 77 Euro. Dies gilt auch für Eltern mit einem Kita-Kind unter zwei Jahre: Sie zahlten bisher 183 Euro, künftig nur noch
77 Euro.

Was bedeuten die Änderungen für Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen
über 91 000 Euro?

In der bisher höchsten Einkommensstufe werden in Zukunft für eine 35-stündige Kitabetreuung statt 285 Euro nur noch 190 Euro fällig, bei einem unter zweijährigen Kind sind es statt bisher 328 Euro noch 190 Euro. In der neuen, nun höchsten Einkommensstufe von mehr als 156 000 Euro beläuft sich der zukünftige Beitrag für eine Betreuung bis 35 Stunden auf 277 Euro. Teurer wird es dagegen in der höchsten Einkommensstufe bei einer Betreuung von mehr als 35 Stunden: Sie kostet 472 Euro. Zuvor lag der Satz für 45 Stunden Betreuung bei
421 Euro.

Was ändert sich etwa für die niedrigste Beitragsgruppe bei der Tagespflege?

Zahlten Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen bis 50 000 Euro für die Kindertagespflege im Umfang von 35 Stunden pro Woche bisher 194 Euro, sind es künftig nur noch 77 Euro. In der bisher höchsten Beitragsstufe (Jahreseinkommen von mehr als 110 000 Euro) sinken die Beiträge ebenfalls: von 699 Euro auf
276 Euro.

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