Corona-Folgen in Viersen Stadt Viersen erlässt die Gebühren für Außengastronomie

Viersen. · Gastwirte in Viersen müssen 2020 keine Sondernutzungsgebühren für Außenflächen zahlen. Auch der Einzelhandel profitiert.

 Wo Gastronomen mit Tischen und Stühlen öffentliche Flächen belegen (Symbolfoto), erhebt die Stadt normalerweise Sondernutzungsgebühren.

Wo Gastronomen mit Tischen und Stühlen öffentliche Flächen belegen (Symbolfoto), erhebt die Stadt normalerweise Sondernutzungsgebühren.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Gastwirte, die wegen der Corona-Krise teils starke wirtschaftliche Schäden verzeichnen, sollen nicht zusätzlich belastet werden: Deswegen erlässt die Stadt Viersen den Gastronomen 2020 die Gebühren für die Sondernutzung der Außenflächen vor ihren Betrieben. Außerdem müssen Einzelhändler keine Gebühren zahlen, wenn sie vor ihren Läden Werbeschilder aufstellen oder Waren auslegen. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung ­beschlossen.

Die Stadt erhebt die Sondernutzungsgebühr, wenn Gastronomen oder Einzelhändler Flächen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen belegen. „Der vollständige Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie und den Einzelhandel führt zu einem Verlust im städtischen Haushalt in Höhe von rund 16 500 Euro“, erläutert Stadtkämmerer Christian Canzler. Mindererträge und Mehraufwendungen, die in der Corona-Krise zustande kommen, erfasst die Verwaltung gesondert: „Um möglicherweise von einer Landeserstattung – nach der Krise – zu profitieren“, erklärt er. Wie Stadtsprecher Frank Schliffke mitteilt, haben die Wirte 2020 bisher 60 Anträge für eine Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie gestellt. „52 dieser Anträge sind so wie gestellt genehmigt worden. In einem Fall konnten wir die Genehmigung zunächst nicht erteilen. Hier wären Teile der beantragten Außengastronomie in einer Feuerwehrbewegungszone aufgebaut worden.“ Der Wirt habe daraufhin einen geänderten Antrag gestellt, der genehmigt worden sei. Über die restlichen Anträge sei noch nicht entschieden.

Die meisten Gastronomen, deren Anträge zuletzt bewilligt wurden, haben mit der Sondernutzungserlaubnis statt eines Gebührenbescheids ein Begleitschreiben erhalten. „Hier haben wir auf den zu erwartenden Ratsbeschluss verwiesen“, erklärt Schliffke. Diese Gastronomen mussten noch keine Gebühren zahlen – und müssen es auch nicht mehr. „In 13 Fällen wurden die Erlaubnisse bereits zum Jahresbeginn erlassen und entsprechende Gebühren erhoben“, sagt Schliffke. „Auch hier müssen die Wirte nicht selbst aktiv werden. Die Gebühren werden in den nächsten Wochen ohne Antrag erstattet.“

Neben dem Gebührenerlass soll eine weitere Maßnahme dazu beitragen die Gastronomen zu unterstützen: Die Stadt erlaubt ihnen nach Prüfung, Außenflächen vorübergehend zu erweitern, sodass sie bei Einhaltung der Abstandsregeln mehr Gäste bewirten können. Bisher habe es acht Anträge auf ausgeweitete oder zusätzliche Flächen mit Hinweis auf die Corona-Problematik gegeben, sagt Schliffke. Alle seien genehmigt worden.

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