Krefelder Neubaugebiet Neubaugebiet Fischeln-Südwest lässt auf sich warten

Krefeld · Der anfängliche Jubel über die Pläne ist verstummt. Die Realisierung könnte sich noch Jahre hinziehen.

 So sehen die Entwurfspläne für den ersten Bauabschnitt Fischeln Südwest aus.

So sehen die Entwurfspläne für den ersten Bauabschnitt Fischeln Südwest aus.

Foto: Architektenbüro Kohl

Der anfängliche Jubel über die Neubaupläne in Fischeln-Südwest ist verstummt. Nach mehr als nun 28 Jahren Vorlaufzeit soll das Neubaugebiet im Süden Krefelds verwirklicht werden. Die 2017 vorgestellten Pläne des beauftragten Berliner Büros Christoph Kohl Architekten für den ersten Bauabschnitt begeisterten die Fraktionen und die Verwaltung. Anleihen an die Architektur des Bauhauses waren nicht zu übersehen. 2018 sollten die Grundstücke erschlossen, 2019 die ersten Häuser vermarktet werden. So weit die Planung auf dem Papier. Bis es soweit ist, könnten jedoch noch Jahre vergehen.

Grundstückskäufe nehmen noch einige Zeit in Anspruch

„Die Grundstückskäufe beziehungsweise Verhandlungen mit mehreren Eigentümern und die nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen werden voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern muss man eher langfristig, sprich in Jahren, rechnen“, sagt Stadtsprecherin Angelika Peters auf Nachfrage unserer Redaktion. Und ihr Kollege Timo Bauermeister ergänzt: „Die Dauer der Verhandlungen mit den Eigentümern und Eigentümergemeinschaften im Bereich des Bebauungsplangebietes 652/I hängt von der Mitwirkungs- und Einigungsbereitschaft aller Grundstückseigentümer ab.“ Sollten einvernehmliche Regelungen mit allen Beteiligten im Zuge der Verhandlungen im Umlegungsverfahren zügig zu erreichen sein, könnten die grundstücksrechtlichen Belange innerhalb eines Jahres geregelt sein. Ohne eine Einigung, würde ein neu abgegrenztes Umlegungsverfahren auf den im vergangenen Juni beschlossenen Bebauungsplan eingeleitet werden müssen. Die Dauer sei wegen der möglichen Einlegung von Rechtsmitteln schwer abzuschätzen. Je nach Fortgang könnten aber gegebenenfalls parallel weitere Planungen zur Umsetzung des Gebietes vorangetrieben werden.

160 Wohnungen und eine Kita
im ersten Schritt geplant

Mit dem Bebauungsplan 652/I-Fischeln-Südwest soll der erste Bauabschnitt des insgesamt gut 24 Hektar großen Baugebietes im Fischelner Südwesten entwickelt werden. Insgesamt sollen dort rund 500 Wohneinheiten entstehen. Im ersten Abschnitt sind auf rund 8,4 Hektar circa 160 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte geplant. Es ist vorgesehen, das Restgebiet später in zwei weitere Bereiche zu unterteilen und die Bebauungspläne 652/II und 652/III zu entwickeln.

Der erste Bauabschnitt grenzt im Osten an die Willicher Straße und im Süden an den Kütterweg. Das neue Wohngebiet wird über den vierten Arm des bereits bestehenden Kreisverkehrs an die Willicher Straße angebunden. Die Wohnsiedlungsstruktur des ersten Bauabschnittes sieht eine Mischung von Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern vor. Begrenzt sind die Gebäude auf zwei bis drei Vollgeschosse. Die Grundstücksgrößen liegen für freistehende Einfamilienhäuser bei circa 360 Quadratmetern, für Doppelhäuser bei circa 250 Quadratmetern und für Reihenhäuser bei circa 120 Quadratmetern.

Die Wohnstätte hat sich aus
dem Projekt zurückgezogen

Die Grundstücke für den ersten Bauabschnitt sind ursprünglich zu 95 Prozent im Besitz von Wohnstätte und Stadt gewesen. Während der Wohnungsbauträger die Vermarktung übernehmen sollte, war geplant, dass NRW Urban für die Infrastruktur sorgt. Laut Siegert sollten bis zu 3,8 Millionen Euro aus dem Verkaufsgewinn der Wohnstätte in den Bau der Umgehungsstraße fließen.

Das klappe nicht, wie die Rheinische Post aus einem vertraulichen Protokoll der Aufsichtsratssitzung der Wohnstätte AG in einem Artikel von Januar 2019 zitiert. Durch die zeitlichen Verzögerungen „sei davon auszugehen, dass die zu erzielenden Gewinne wegen der hohen Erschließungskosten deutlich niedriger ausfielen als vor vier drei Jahren kalkuliert (. . .).“ Potenzielle Gewinne aus dem zweiten und dritten Bauabschnitt seien danach nicht planbar. Aus diesem Grund habe die Geschäftsleitung vorgeschlagen, die Grundstücke Fischeln-Südwest komplett an die Stadt Krefeld zu veräußern.

Am 23. Juni hat der Stadtrat den B-Plan 652/I beschlossen, sodass nunmehr für den ersten Bauabschnitt Planrecht besteht. Auf Nachfrage unserer Redaktion bei Thomas Siegert von der Wohnstätte sagt der, „dass die Grundstücke an die Stadt veräußert sind, die das Neubaugebiet selbst entwickelt“. „Der überwiegende Flächenanteil im ersten Bauabscnitt ist jetzt im Eigentum der Stadt“, ergänzt Angelika Peters.

Doch wann mit der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke begonnen wird, ist noch offen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort