Flughafen-Test reicht nicht Urlauber aus Krefeld brauchen Negativ-Test

Krefeld · Laut der Stadt reicht ein Coronatest am Flughafen nicht aus.

 Der städtische Fachbereich Gesundheit braucht für die Befreiung von der Quarantänepflicht ein Schreiben, das den Betroffenen anschließend per Post zugestellt wird und neben dem Testergebnis auch dessen persönliche Daten zur eindeutigen Identifizierung enthält.

Der städtische Fachbereich Gesundheit braucht für die Befreiung von der Quarantänepflicht ein Schreiben, das den Betroffenen anschließend per Post zugestellt wird und neben dem Testergebnis auch dessen persönliche Daten zur eindeutigen Identifizierung enthält.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Inzwischen kommen viele Krefelder aus einem Auslandsurlaub mit dem Flugzeug an einem Flughafen an und lassen sich dort im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus abstreichen. Es wird dabei ein Service angeboten, dass man per Code-Nummer über ein negatives Abstrichergebnis unmittelbar nach Vorliegen des Laborbefunds auf seinem Smartphone informiert wird. Dieses anonymisierte Ergebnis ist jedoch laut der Stadt Krefeld nur für die eigene Sicherheit aufschlussreich. Es reiche nicht aus, um eine schriftliche amtliche Quarantäne-Befreiung zu bekommen.

Nach der geltenden Coronaeinreiseverordnung NRW müssen sich Einreisende oder aus einem Risikogebiet nach NRW rückreisende Personen (bis auf wenige geregelte Ausnahmen) unverzüglich in 14-tägige häusliche Quarantäne begeben und mit dem örtlichen Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. Eine Befreiung von der Quarantänepflicht setzt die Vorlage eines negativen Testergebnisses voraus.

Wer aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet zurückgekehrt ist und eine solche Bescheinigung der Gesundheitsbehörde benötigt, muss sich deshalb noch gedulden. Der städtische Fachbereich Gesundheit in Krefeld braucht für die Befreiung von der Quarantänepflicht ein Schreiben, das den Betroffenen anschließend per Post zugestellt wird und neben dem Testergebnis auch dessen persönliche Daten zur eindeutigen Identifizierung enthält. Diese sollten Betroffene dann per Post an den Fachbereich Gesundheit oder möglichst per E-Mail an [email protected] schicken, um schnell eine Bescheinigung zu erhalten.

Die Zahl der Corona-Infektionen liegt weiterhin bei 24, es gibt allerdings zwei Neuinfektionen, zwei Personen gelten als genesen, so dass die Zahl unverändert bleibt.

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