Kontakte, Handel und Co Corona in NRW: Wann es welche Lockerungen geben soll

Düsseldorf/Berlin · Im Corona-Lockdown in NRW soll es weitere Lockerungen geben. Schon ab Montag geht es los mit einer neuen Kontaktregelung und einer Möglichkeit für den Handel. Und auch für Kinder soll es mehr Freiheiten geben. Ein Überblick.

 Auch für den Handel in NRW soll es bald eine neue Möglichkeit geben.

Auch für den Handel in NRW soll es bald eine neue Möglichkeit geben.

Foto: dpa/Oliver Berg

Bund und Länder wollen eine Öffnungsperspektive in der Corona-Pandemie geben und haben dafür einen Fahrplan mit fünf Stufen aufgestellt. Die Stufen orientieren sich an der Sieben-Tage-Inzidenz, bieten aber auch Raum für regionale Abweichungen. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Lockdown-Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten. Das Wichtigste für NRW in Kürze:

  • Ab Montag (8. März) werden auch in NRW die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen - plus Kinder bis 14 Jahre. Paare gelten - unabhängig von den Wohnverhältnissen - als ein Hausstand.
  • Für Kinder soll es weitere Lockerungen in NRW geben, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstagmorgen im Landtag. Wenn sie „demnächst“ ein mal pro Woche getestet würden, sollen wieder 20 Kinder (bis 14 Jahre) miteinander spielen dürfen (siehe auch weiter unten bei „Sport“).
  • Der gesamte Einzelhandel in NRW darf ab Montag (8. März) wieder öffnen, rein kommen die Kunden aber nur mit Termin und für eine begrenzte Zeit. Die Anzahl der Kunden ist auf einen pro 40 Quadratmeter begrenzt.
  • Im Freien dürfen in NRW ab Montag nun höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen gemeinsam Sport ausüben. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern (bis einschließlich 14 Jahren) mit bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen sind erlaubt.
  • Es wurde eine „Notbremse“ vereinbart: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Im Fall der Kontakte würde das bedeuten: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Am Donnerstag (4. März) lag der Wert für NRW bei 62,8.
  • Bund und Länder haben sich auf eine ausgeweitete Teststrategie, Impfungen bei Hausärzten, eine Verlängerung der Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber und insgesamt fünf Öffnungsstufen geeinigt. Ein Überblick:

TESTS

Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein. Außerdem wurde bekannt, dass die ersten Selbsttests für Laien schon ab Samstag angeboten werden.

HOMEOFFICE

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

IMPFUNGEN

Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.

KONTAKTE

Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

MUSEEN, BURGEN UND ZOOS

Museen, Galerien, Schlösser und Zoos dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Die Besucher müssen vorher einen Termin ausmachen und in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen. Zudem darf sich drinnen nur eine Person pro 20 Quadratmeter aufhalten.

MUSIKUNTERRICHT

Der musikalische und künstlerische Unterricht in Präsenz ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder erlaubt.

STUFE ZWEI

Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen sind in NRW ab Montag grundsätzlich wieder zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde dabei keine medizinische Maske tragen kann - zum Beispiel bei Gesichtskosmetik - ist laut Gesundheitsministerium «ein tagesaktuelles negatives Testergebnis» notwendig. «Das Ergebnis muss von einer Teststelle bestätigt sein. Insofern kann der Test nicht bei der Kosmetikerin gemacht werden.» Das schriftlich oder digital bestätigte Ergebnis sei mitzuführen, um Einlass zu bekommen. Das Personal wiederum muss regelmäßig getestet werden.

Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen sollte laut Bund-Länder-Beschluss wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).

WEITERE ÖFFNUNGSSCHRITTE liegen in der Entscheidung der Länder wie folgt:

STUFE DREI

(frühestens ab 8. März): Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen ODER stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100 (gilt für NRW): Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

Corona in NRW: Handel kann ab Montag Shoppen nach Terminvereinbarung anbieten

Der gesamte Einzelhandel darf wieder öffnen, rein kommen die Kunden aber nur mit Termin und für eine begrenzte Zeit. Die Anzahl der Kunden ist auf einen pro 40 Quadratmeter begrenzt. Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen laut Ministerium ohne Termin öffnen und bei kleineren Läden einen Kunden pro 10 Quadratmeter rein lassen. (in NRW hatte es schon Öffnungsschritte in diese Richtung gegeben). Wie es für Regionen mit besonders niedriger Sieben-Tage-Inzidenz weiter geht, etwa Münster, bleibt offen. Die Landesregierung prüfe, inwieweit «unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können», hieß es am Freitag in einer Mitteilung.Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tage unter der Marke 100 liegt. Im NRW-Landesdurchschnitt ist das derzeit mit Werten um die 64 der Fall. Laschet erklärte am Donnerstagmorgen im Landtag: da NRW zwischen einer Inzidenz von 50 und 100 liegt, könne dieser kleine Schritt für den Handel auch in NRW umgesetzt werden.

Wie geht es in NRWs Schulen weiter?

Nordrhein-Westfalen holt ab 15. März auch alle Schüler der weiterführenden Schulen zumindest tageweise in die Klassen zurück. Geplant sei für die beiden Wochen bis zu den Osterferien ein eingeschränkter Präsenzunterricht im Wechselmodus, schrieb das NRW-Schulministerium am Freitag in einer Mail an die Schulen. „Die meisten Schüler, die ab dem 15. März zurück in die Schule können, waren seit Mitte Dezember nicht mehr in der Schule. Die dreieinhalb Monate haben allen viel abverlangt“, erklärte die Schulministerin am Freitag in einem Pressegespräch. >>> Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Schulen in NRW finden Sie hier <<<

Und wie geht es in den NRW-Kitas weiter?

n den nordrhein-westfälischen Kitas bleibt es mindestens bis Ostern (4. April) bei der coronabedingten Kürzung der Wochenstunden um zehn Stunden und Betreuung in festen Gruppen. Das kündigte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) in einem am Freitag in Düsseldorf veröffentlichten Elternbrief an. In einem Brief an die Kitas machte er zudem deutlich, dass es für die Einrichtungen auch möglich ist, freiwillig mehr Betreuung - als den im Notbetrieb um zehn Stunden gekürzten Betreuungsumfang - anzubieten.

STUFE VIER

(frühestens ab 22. März): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

STUFE FÜNF

(frühestens ab 5. April): Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine NOTBREMSE: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

WIE ES WEITER GEHT

Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.

(dpa/pasch)
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