Corona-Lockdown : NRW lockert Corona-Maßnahmen: Was ab sofort wieder erlaubt ist
Düsseldorf Nicht nur Schulen und Kitas öffnen wieder - auch in einigen anderen Bereichen gibt es in NRW Lockerungen bei den Corona-Regeln. Ein Überblick.
Dass Schulen wieder öffnen war klar, doch NRW lockert auch in einigen anderen Bereichen ab Montag die Corona-Einschränkungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Corona in NRW: Schulen und Kitas öffnen, verschärfte Maskenpflicht
Am Montag sollen zunächst die Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen tageweise in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt. Auch einige außerschulische Förderangebote werden wieder erlaubt. Kitas starten am Montag in einen eingeschränkten Regelbetrieb - das heißt, alle Kinder dürfen kommen, wenn auch für weniger Stunden. In einzelnen Kommunen sind aber auch Abweichungen möglich - so erhält Wuppertal den Appell aufrecht, dass Kinder möglichst zu Hause betreut werden sollten.
Corona in NRW: Freizeitsport ist auf Sportanlagen wieder möglich - unter Einschränkungen
Von Montag an sind Aktivitäten auf Sportanlagen im Freien wieder erlaubt, wenn höchstens zwei Personen zusammen trainieren - wie etwa beim Tennis. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dürfen auch mehr als zwei Menschen gemeinsam Sport treiben. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben hingegen geschlossen.
Corona in NRW: Musikschulen dürfen Einzelunterricht erteilen
In Musikschulen darf wieder Einzelunterricht erteilt werden - allerdings nur für Kinder bis zum Grundschulalter.
Corona in NRW: Auch Hundeschulen dürfen wieder aktiv werden
Auch Hundeschulen dürfen unter besonders scharfen Abstands-Regeln ab Montag wieder einzelne Veranstaltungen im Freien anbieten. Diese Regelung gilt insgesamt für Bildungsangebote im Freien.