Leinenloser Hund beißt: Halter ist verantwortlich

Frankfurt/Main (dpa) - Beißt ein frei laufender Hund einen Menschen, kann der Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.

Der Halter müsse sein Tier ständig beobachten, wenn er es laufen lasse - auch wenn der Vierbeiner bisher völlig unauffällig gewesen sei, heißt es darin (Aktenzeichen: 2 Ss 362/10). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Revision eines Hundehalters gegen ein Urteil des Landgerichts Darmstadt zurück. Der Hund des Mannes hatte - als er einmal frei laufen durfte - einen angeleinten Hund angegriffen und im Kampfgetümmel dessen Halterin gebissen. Das Landgericht hatte den Mann daraufhin wegen fahrlässiger Körperverletzung verwarnt und sich die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro vorbehalten. Der Hundehalter meinte dagegen, er habe keine Pflichtverletzung begangen.

Das OLG stellte fest, es bestehe zwar keine generelle Anleinpflicht für Hunde, das bedeute aber nicht, dass der Hundehalter sein Tier unbeaufsichtigt laufen lassen dürfe. Für Schäden oder Verletzungen, die das Tier dabei verursache, hafte der Halter nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich.

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