Reitbeteiligung: Pferdebesitzer haftet bei Unfall nicht

Nürnberg (dpa) - Wer im Rahmen einer Reitbeteiligung von einem Pferd verletzt wird, kann keinen Schadensersatz verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, wie ein Sprecher am Montag (4.

Juli) mitteilte (Aktenzeichen: 8 U 510/11).

Im konkreten Fall war eine Frau im vergangenen Sommer im Landkreis Fürth von einem Pferd verletzt worden, das sie gelegentlich geritten hatte. Das Tier war ihr auf den Fuß getreten. Die 36-Jährige wollte 3000 Euro Entschädigung und 4000 Euro Schmerzensgeld von der Pferdebesitzerin. Die Klägerin argumentierte, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Halter für Schäden haftet, die sein Tier verursacht.

Die Mittelfränkin scheiterte mit ihrer Klage jedoch vor Gericht. Die Begründung: Die Klägerin sei ebenso wie die Besitzerin für das Tier verantwortlich gewesen. Eine Haftung sei deshalb ausgeschlossen.

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