Keine Witwenrente bei Hochzeit auf Sterbebett

Stuttgart (dpa) - Wer seinen Ehepartner kurz vor dessen Tod zur finanziellen Absicherung heiratet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente. Dieses Urteil vom April (Aktenzeichen: L 13 R 203/11) teilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit.

Wer seinen Partner auf dem Sterbebett heiratet, hat keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Das teilte das Landessozialgericht in Stuttgart mit. Geklagt hatte eine Frau, die ihren krebskranken Lebensgefährten sechs Tage vor dessen Tod heiratete und später Witwenrente beantragte. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Zahlung ab, weil die Ehe weniger als ein Jahr dauerte und damit eine „Versorgungsehe“ zu vermuten sei.

Die Klägerin hatte jedoch mit ihrem Lebensgefährten fast 30 Jahre zusammengelebt. Erst auf dem Sterbebett entschloss er sich, seine persönlichen Verhältnisse zu regeln. Er ließ sich von seiner ersten Ehefrau scheiden und heiratete noch am Tag der Scheidung im Krankenhaus. Zuvor hatte der Todkranke seinen Nachlass geregelt und darin seine neue Frau mit erheblichen Vermögenswerten bedacht.

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