Gericht bestätigt: Keine Sportwetten bei Hartz IV

Köln/Münster (dpa) - Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger - dieses Urteil erregte Aufsehen. Das Gericht hat die Entscheidung bestätigt, schränkt aber ein: Lotto-Annahmestellen müssen jetzt nicht all ihre Kunden überprüfen.

Das Verbot gilt nur bei konkreten Anhaltspunkten.

Die Richter bleiben dabei: Die Westdeutsche Lotterie darf Hartz-IV-Empfängern keine Sportwetten verkaufen. Das gilt aber nur, wenn sich ein Hartz-IV-Empfänger in der Lotto-Annahmestelle klar als solcher zu erkennen gibt, indem er sich zum Beispiel laut mit jemandem darüber unterhält. Das hat das Landgericht Köln am Donnerstag entschieden. Es wies damit einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Westlotto kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an.

Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Konkurrent von Westlotto, der Sportwetten-Anbieter Tipico, zwei Leute zu Testkäufen in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: „Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?“ Darauf kam die Antwort: „Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr... So kann man doch nicht leben!“

In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der Urteilsbegründung. Er handele dann „glücksspielstaatsvertrags- und wettbewerbswidrig“. Denn der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibe vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen.

Der konkrete Fall bezog sich auf Sportwetten; dies heißt aber nicht, dass das Gericht nun gerade Sportwetten für besonders problematisch hält. Der Punkt, um den es geht, ist nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Bernd Paltzer vielmehr die Frage, ob sich ein Spieler den Einsatz überhaupt leisten kann. Wenn eine Lotto-Annahmestelle Hinweise darauf hat, dass dem nicht so ist, müsse sie dagegen einschreiten.

Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als „realitätsfern“. Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. „Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand.“ Deshalb gehe man in Berufung. Werner Hesse, Gechäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, sagte im Sender n-tv: „Das anonyme Internet mit ausländischen Anbietern kann überhaupt nicht überprüft werden. Insofern ist das im Grunde sinnlos, was man hier in Nordrhein-Westfalen betreibt.“

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