Steuererstattung wird auf Hartz IV angerechnet

Berlin (dpa/bb) - Wenn Hartz-IV-Empfänger vom Finanzamt zuviel gezahlte Steuern zurückerhalten, müssen sie sich das Geld auf die Leistungen der Sozialbehörde anrechnen lassen. Das hat das Berliner Sozialgericht in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Das Gericht bewertete bei Hartz-IV-Empfängern die Steuerrückerstattung als Einkommen, das die Hilfsbedürftigkeit mindert, wie aus der am Freitag (6. Mai) veröffentlichten Entscheidung hervorgeht (Aktenzeichen: S 82 AS 37663/10). Im konkreten Fall scheiterte eine Arbeitslose mit ihrer Klage gegen das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hatte argumentiert, das Geld vom Finanzamt sei kein Einkommen, sondern Vermögen, das aufgrund gesetzlicher Grundfreibeträge nicht angerechnet werden dürfe.

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