Riester-Verträge regelmäßig überprüfen

Berlin (dpa/tmn) - Riester-Verträge sollten regelmäßig überprüft werden. Besonders wenn sich die Lebensumstände ändern, müssten Sparer aktiv werden, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest.

Riester-Verträge müssen regelmäßig überprüft werden. Am besten sei es, sich in einem solchen Fall an die Versicherung zu wenden, um eventuelle Rückforderungen von Zulagen zu vermeiden. „Die können dann den Papierkram übernehmen“, sagt Theo Pischke. Oft würden Kunden ihre Verträge nach ihrer Unterschrift einfach abheften. „Danach schauen sich viele die Unterlagen nicht mehr an.“

Doch das kann ein Fehler sein - denn im April war bekanntgeworden, dass sämtliche Riester-Zahlungen zwischen 2005 und 2007 überprüft werden. Es gab 1,5 Millionen Rückbuchungen, etwa 500 Millionen Euro wurden zurückgefordert.

Darauf hat das Kabinett nun aber reagiert: Nach einem am Mittwoch (4. Mai) in Berlin auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf kann der Anspruch auf Zulagen nachträglich gesichert werden. Außerdem soll ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte eingeführt werden. Damit sollen Rückforderung aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermieden werden. Die Anbieter sollen Anleger dem Gesetzentwurf zufolge über die Neuregelung bis 31. Juli 2012 informieren.

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