Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Telefon

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Betriebsräte haben keinen Anspruch auf ein Festnetztelefon, wenn ihnen in ihrem Büro ein Handy zur Verfügung steht. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Mittwoch (29.

Dezember) bekanntgewordenen Beschluss.

Auch ein Raum von 30 Quadratmetern oder ein abhörsicheres Büro sind keine Selbstsverständlichkeit, so die Richter. Sie wiesen damit im Eilverfahren den Antrag des Betriebsrates gegen ein Sicherheitsunternehmen am Frankfurter Flughafen zurück (Aktenzeichen: 7 BVGa 637/10).

Der Betriebsratsvorsitzende hatte sich vor allem daran gestört, dass in dem ihm zugewiesenen Büro nur ein Mobiltelefon gab. Außerdem sei der Raum für Sitzungen die 14 Mitglieder des Gremiums nicht groß genug. Und das Zimmer sei auch nicht bei den Arbeitnehmern vor Ort, sondern in der Firmenzentrale in der Stadt. Vor Gericht verlangte er darüber hinaus „abhörsichere“ Räume. Die Richter lehnten das ab. Das Büro sei für die Arbeitnehmer mit der S-Bahn zu erreichen, ebenso der freigestellte Vorsitzende auf seinem Mobiltelefon. Warum der Raum auch noch abhörsicher sein sollte, sei nicht ausreichend begründet worden.

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