Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Frankfurt/Main (dpa) - Auch Betriebsratsmitglieder riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie über ihre Arbeitszeit nicht die Wahrheit sagen. Das geht aus einem am Dienstag (28. Dezember) bekanntgewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Die Klage einer Filialleiterin gegen ein Textilhandelsunternehmen wurde zurückgewiesen (Aktenzeichen 7 Ca 3552/10). Die Frau hatte ihren Vorgesetzten im Januar dieses Jahres mitgeteilt, sie müsse für einen Tag in die Firmenzentrale nach Duisburg zu einer Betriebsratssitzung. Tatsächlich kam der Zug wegen Schneechaos auf der Strecke nie in Duisburg an, und die Frau musste nach sechseinhalb Stunden zurück nach Frankfurt fahren. Dennoch gab sie in einem Arbeitsprotokoll an, an jenem Tag zwölf Stunden in Duisburg gewesen zu sein.

Nach Ansicht des Gericht handelt es sich bei dem Vorfall um eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers, die auch ohne vorausgegangene Abmahnung eine fristlose Kündigung rechtfertige. Keinen Glauben schenkte das Gericht der Erklärung der Frau, alles sei nur „ein Versehen“ gewesen.

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