Bewerbung: Lügen bei unzulässigen Fragen erlaubt

Berlin/Bochum (dpa/tmn) - Studenten müssen bei Bewerbungen um einen Nebenjob nicht jede Frage zu ihrer Gesundheit beantworten. Sie müssen nur gesundheitliche Einschränkungen angeben, die die vorgesehene Tätigkeit unmöglich machen.

Studierende dürfen also zum Beispiel Rückenprobleme nicht verschweigen, wenn sie in den Semesterferien am Fließband arbeiten wollen und dabei schwere Dinge heben müssen. Das erklärt die Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin in der Zeitschrift „Unicum“. Bei unzulässigen Fragen in einem Bewerbungsgespräch haben sie dagegen das Recht zu lügen.

Auch ein Bluttest sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, heißt es in der Zeitschrift. Unter Umständen könne ein Arbeitgeber ihn von einer Krankenschwester verlangen. Generell dürften bei Gesundheitstests aber nur Dinge eine Rolle spielen, die für den Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Es gehe Arbeitgeber also zum Beispiel nichts an, ob ein Werkstudent im Büro Bluthochdruck hat. Auch sei es Werksärzten untersagt, dem Arbeitgeber detaillierte Testergebnisse zu zeigen.

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