Das ändert sich 2011 für Berufstätige und Arbeitslose

Berlin (dpa) - Die Lohnsteuerkarte hat ausgedient, Arbeitszimmer lassen sich künftig wieder besser von der Steuer absetzen. Und der Hartz-IV-Satz steigt um monatlich fünf Euro. Hier ein Überblick, was sich für Berufstätige und Arbeitslose 2011 alles verändert.

Lohnsteuerkarte: Die farbige Lohnsteuerkarte aus Papier hat ausgedient. An ihre Stelle tritt stufenweise ein elektronisches Verfahren namens ELStAM - das Kürzel steht für „Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“. Allerdings gibt es 2011 noch eine Übergangsfrist. Das heißt: Die Lohnsteuerkarte aus Papier für 2010 gilt auch im neuen Jahr. Sämtliche darin enthaltenen Angaben müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Erst von 2012 an übernimmt der Computer die Datenverwaltung vollständig. Wer seine Steuerklasse wechseln will, müsse sich vom 1. Januar 2011 an außerdem an das Finanzamt wenden, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Bisher waren dafür meist die Einwohnermeldeämter zuständig.

Arbeitszimmer: Wer regelmäßig zuhause arbeitet, kann das Arbeitszimmer wieder bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Dies gilt, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Die Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei 2500 Euro Monatseinkommen muss der Beschäftigte 2,50 Euro mehr bezahlen, seine Firma ebenfalls.

Beitragsbemessungsgrenzen: In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Wer mehr verdient, zahlt für das Einkommen über 3712,50 Euro keine Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung. Durch die Absenkung werden Einkommen im Bereich zwischen 3712,50 und 3750 geringfügig entlastet. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West differenzierte Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt sie von 4650 auf 4800 Euro. Für Ost-Beschäftigte mit einem Verdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das gleiche gilt für deren Arbeitgeber.

Zuschläge für Arbeitslose: Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II erhalten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. Sie entfallen ersatzlos.

Rentenbeiträge bei Hartz IV: Der Bund bezahlt für Langzeitarbeitslose keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Damit spart er rund 2 Milliarden Euro im Jahr, den Betroffenen entgeht ein späterer Rentenanspruch von monatlich 2,09 Euro.

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