Kinderschutz in Neuss Amt nimmt Halbbruder des getöteten Jörg in Obhut

Neuss. · Unter anderem wegen häuslicher Gewalt nahm das Jugendamt das Kind aus der Familie.

 Natascha Funke und ihr Lebensgefährte im Kinderzimmer.

Natascha Funke und ihr Lebensgefährte im Kinderzimmer.

Foto: Janßen/Simon Janßen

Natascha Funke hat vier Kinder von drei Männern. Von ihnen lebt jetzt jedoch keines mehr bei ihr. Zwei wohnen bei ihrem leiblichen Vater, ein anderes war bereits 2018 vom Jugendamt aus der Familie geholt worden – und nun wurde die Stadt erneut tätig. Natascha Funke bsagt: „Das Jugendamt hat uns auf dem Kieker. Der Junge hat hier alles, was er braucht.“

Vor dem Neusser Amtsgericht erfuhren Natascha Funke und ihr Lebensgefährte am Montag: Ihr gemeinsamer Sohn wurde vom Jugendamt in Obhut genommen. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt die Neusserin. Bei der 32-Jährigen handelt es sich auch um die Mutter von Jörg (11), der am 5. Oktober 2017 in der Wohnung seines Onkels zu Tode misshandelt wurde. Der Onkel, Sven F., sitzt mittlerweile eine zehnjährige Haftstrafe ab und beteuert weiterhin seine Unschuld am Tod seines Neffen. Seiner Schwester schickt er regelmäßig Briefe aus dem Gefängnis.

Dass Kinder bei Natascha Funke und ihrem Partner in adäquaten Verhältnissen aufwachsen können, sieht das Neusser Jugendamt allerdings anders. Zwar darf die Verwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zu Einzelfällen geben, das Begründungsschreiben des Jugendamtes liegt unserer Redaktion allerdings vor. In diesem werden unter anderem die Verhältnisse beschrieben, in dem das heute dreijährige Kind bei seinen Eltern lebte. Dort ist auch von häuslicher Gewalt zwischen Natascha Funke und ihrem Lebensgefährten die Rede. Er soll sie gewürgt haben (im Februar 2019), sie soll ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben (Juni 2019). Auch auf die regelmäßigen, zwischenzeitlichen Trennungen des Paares wird eingegangen. Wenngleich betont wird, dass im Kindergarten keine Auffälligkeiten bei dem Kind festgestellt werden konnten.

Das Jugendamt hat meist
Kontakt zu den Familien

Nach Angaben von Natascha Funke ist bereits vor sechs Wochen ein Mitarbeiter des Jugendamtes erschienen, um mitzuteilen, dass das Sorgerecht entzogen wurde. „Das wurde uns vorher nicht mitgeteilt“, sagt sie. Nach dem Besuch hätte es regelmäßige Kontrollen des Amtes gegeben. Am Montag wurde dann das für die Eltern schockierende „Ergebnis“ mitgeteilt – in einer Gerichtsverhandlung, in der es eigentlich darum ging, das Sorgerecht zurück zu erlangen. Das Amtsgericht bestätigt, dass es am Montag eine entsprechende Verhandlung gab – nennt aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit jedoch keine Details. Das Kind lebt nun in einer Pflegefamilie. „Jetzt soll ein Gutachten erstellt werden, ob wir in der Lage sind, ein Kind zu erziehen“, so Funke.

Nach Angaben von Sozialdezernent Ralf Hörsken gab es in Neuss im Jahr 2018 insgesamt 219 Inobhutnahmen seitens des Jugendamtes. Doch bis es dazu kommt, gibt es mehrere Zwischenschritte. So gibt es zunächst ein Gespräch zwischen Mitarbeitern des Jugendamtes und den betroffenen Eltern, in dem herausgefunden werden soll, ob es wirklich notwendig ist, das Kind aus der Familie zu holen. Das erste Ziel, so Hörsken, sei es, dass eine Inobhutnahme – entweder vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum – einvernehmlich geschieht. Ist dies nicht der Fall, und wird das Mädchen oder der Junge ohne Einverständnis der Eltern aufgenommen, muss ein Gericht binnen 48 Stunden entscheiden, ob das Kind zurück zur Familie darf oder nicht. Laut Hörsken hat das Jugendamt vor geplanten Inobhutnahmen in 90 Prozent der Fälle Kontakt zu den jeweiligen Familien.

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