Nach Privatklage in Grevenbroich Gericht will Erklärung für Tempo 30

Grevenbroich · Verwaltungsgericht will wissen, weshalb an der Rheydter-, Linden- und Bahnstraße Tempo- 30-Zonen eingerichtet wurden.

 Die Tempo-30-Beschilderung an der Rheydter Straße soll die Stadt jetzt vor Gericht rechtfertigen.

Die Tempo-30-Beschilderung an der Rheydter Straße soll die Stadt jetzt vor Gericht rechtfertigen.

Foto: Gundhild Tillmanns

. In Erklärungsnot wird die Stadt Grevenbroich jetzt durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gebracht, was die Tempo-30-Zonen an der Rheydter-, Linden-und Bahnstraße anbelangt. Das Gericht verlangt nämlich sozusagen die Rechtfertigung der Stadt und hat eine Frist für die Beantwortung seiner „hochnotpeinlichen“ Fragen von drei Wochen gesetzt. Hintergrund für das Anschreiben des Verwaltungsgerichtes an die Stadt ist die Privatklage eines Bürgers gegen die Tempo-30-Zonen, die das Gericht im Übrigen als zulässig erklärt hat: Jeder Teilnehmer des motorisierten Verkehrs sei gegen ihn belastende Verkehrszeichen innerhalb eines Jahres, seit er dem Verkehrszeichen erstmals gegenübergetreten sei, klagebefugt. Denn die von dem Bürger angefochtenen Verkehrszeichen seien im Herbst 2017 und im Sommer 2018 aufgestellt worden.

Polizei: Tempo 30 an
Bahnstraße nicht sinnvoll

Für die Rheydter- und die Lindenstraße fordert das Verwaltungsgericht die Stadt auf, die besonderen Umstände darzulegen, die sie zur Verhängung der dortigen Tempo-30-Zonen veranlasst hätten. Die Stadt wird vom Gericht dazu auch an die ihr vorliegenden fachlichen Stellungnahmen des Landrates und des Leitenden Polizeidirektors erinnert. In Frage stellt das Verwaltungsgericht, ob die „gewählte Maßnahme dem Verhältnismäßigkeitgsgrundsatz genügt“, wie die Juristen schreiben. Geboten sei, „das mildeste gleich geeignete Mittel auszuwählen“, weist das Gericht auf eine mögliche Alternative zu der verfügten Geschwindigleitsbegrenzung hin.

Zu Tempo-30 an der Bahnstraße weist das Gericht die Stadt darauf hin, dass solche Einschränkungen nur aufgrund einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden dürfen. Das Verwaltungsgericht fordert die Stadt auf: „Zur Feststellung, ob eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, bedarf es aber vor allem einer sorgfältigen Prüfung der Verkehrssituation.“ Dabei habe sogar die Kreispolizeibehörde die Geschwindigkeitsreduzierung (auf 30 km/h) in der Bahnstraße für nicht sinnvoll erachtet, weil es dazu an der nötigen Gefahrenlage fehle, hält das Gericht der Stadt vor. Die Stadtverwaltung habe sich lediglich auf die Angaben der Ratsfraktion „Mein Grevenbroich“ gestützt, die Anwohnerbeschwerden über ein „Kräftemessen von Autofahrern“ und über Lärmbelästigungen wiedergegeben habe. Dazu beklagt das Verwaltungsgericht wörtlich: „Den Akten ist nicht zu entnehmen, wie die Stadt diesem Widerspruch zwischen polizeilicher Lagebeurteilung und den Mitteilungen aus der Kommunalpolitik nachgegangen ist.“

Stellungsnahme bis
nächste Woche angefordert

Die Stadt soll dem Gericht nun im Einzelnen darlegen, welche besonderen örtlichen Verhältnisse der Bahnstraße die Gefahrenlage begründen, „die das allgemeine Risiko der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit übersteigen“, fordert der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht die Stellungnahme in der Frist bis zur nächsten Woche gemeinsam mit den Rechtfertigungen der Tempo-30-Verfügungen für die Rheydter- und die Lindenstraße an.

Auf Nachfrage hieß es seitens der Stadt am Donnerstag nur: „Wir sind zu einem Schriftsatz des Klägers zur Stellungnahme aufgerufen und werden diese abgeben“, sagte Stadtsprecher Stephan Renner.

Dem Grevenbroicher Stadtrat war übrigens im September 2018 von der Stadtverwaltung mitgeteilt worden, dass Mitte Mai eine Privatklage eines Bürgers gegen die Tempo-30-Beschilderungen an der Rheydter-, Linden-, Bahnstraße sowie an der Straße Auf der Schanze eingegangen war. Damals lag laut Stadt noch keine rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes vor. Die ist nun aber Ende Mai an die Grevenbroicher Stadtverwaltung herausgegangen.

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