Velbert Vier Jahre und zehn Monate Haft für Velberter

Velbert · Das Landgericht Wuppertal verurteilte den geständigen 33-Jährigen wegen Heroinhandels.

 Ein Heroinabhängiger bereitet seinen nächsten Schuss vor.

Ein Heroinabhängiger bereitet seinen nächsten Schuss vor.

Foto: Schwartz, Anna (as)

. Nach einem Geständnis über umfangreichen Heroinhandel in einer Velberter Wohnung hat das Landgericht Wuppertal einen 33 Jahre alten Angeklagten zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Bewährung ist bei dieser Höhe ausgeschlossen. Fahnder hatten Anfang Dezember 2018 in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Birth 800 Gramm der Droge gefunden. Der arbeitslose Mann bewohnte die Räume mit seiner Mutter. Allein das sichergestellte Heroin reicht anhand von Durchschnittswerten für 2400 einzelne Portionen.

Mit dem Urteil wiesen die Richter den drogenkranken Angeklagten in eine Entziehungsklinik ein. Darum hatte der Mann sogar ausdrücklich gebeten. Ein Anwalt erklärte im Prozess: „Er will so schnell wie möglich wieder für seine Freundin und für das gemeinsame Kind da sein.“ Der 33-Jährige hatte Dienstag (14. Mai 2019) umfassend gestanden. Er wolle aber nicht sagen, woher er die Drogen bezog hatte. Einmal habe er ein Gespräch unter anderen Männern über eine Heroinlieferung belauscht. Er habe sich erfolgreich der Drogen bemächtigt, wolle aber auch dazu nichts weiter sagen. Der Anwalt erläuterte: „Er hat Angst vor Repressalien“.

Ein Drogen-Straßenverkäufer (38) hatte den Angeklagten im Juni 2018 gegenüber Polizisten als Lieferanten benannt. Die Männer sollen sich seit Jahren aus dem Viertel kennen. Im Gerichtssaal begrüßten sie sich knapp, aber anscheinend entspannt. Sie sollen durch einen Behördenfehler vorübergehend im selben Untersuchungsgefängnis gesessen haben. Dort habe die Geschichte der Männer schnell die Runde unter Mitgefangenen gemacht und zu Auseinandersetzungen geführt.

Der Ältere ist in einem eigenen Verfahren bereits rechtskräftig verurteilt und lässt sich in einer Entziehungsklinik behandeln. Er bestätigte erneut alle Einzelheiten zu seinen Geschäften mit dem Angeklagten. Die Wohnungsdurchsuchung bei den 33-Jährigen Händler war erst sechs Monate nach der Festnahme des Älteren erfolgt. Zusätzlich hatte ein Ermittler die Aktion in einer Gerichtsaussage öffentlich quasi angekündigt. Dennoch waren die Beamten erfolgreich.

Ein Polizist sagte aus, in der Wohnung sei der Angeklagte „nervös aber kooperativ“ gewesen: „Er hat die Tür geöffnet und wir haben ihm den richterlichen Beschluss gezeigt. Er ist sofort zur Abstellkammer im Flur der Wohnung gegangen und hat eine Frischhaltedose mit abgepacktem Heroin hervorgeholt.“ Der Beamte fügte hinzu, er habe darauf selbst nachgesehen und weitere Mengen gefunden. Dazu kamen Frischhaltedosen voller Streckmittel, eine Waage und Hundekotbeutel. In diesen soll der 33-Jährige seine Drogen abgegeben haben. Die Mutter habe in ihrem Zimmer der Wohnung gewartet, bis die Festnahme vorbei war.

Laut eigenen Angaben konsumiert der Angeklagte seit seinem 16. Lebensjahr Drogen. Mit Cannabis habe er angefangen. Heroin nehme er, seit er 20 Jahre alt war. In der Folge sei er mehrfach schwer erkrankt und habe sich operieren lassen müssen. Seit 2017 habe er nicht mehr gearbeitet, weil er durch den Konsum zu krank gewesen sei. Dem Drogenverkauf habe er sich zugwandt, um seine eigene Sucht zu finanzieren. Die Entziehungsbehandlung des Angeklagten soll voraussichtlich zwei Jahre dauern. Steht der Angeklagte die Zeit ohne Rückfall durch, kann ein anderes Gericht seine übrige Strafe zur Bewährung aussetzen. Das Urteil ist noch angreifbar.

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