Velbert Verbraucherzentrale Roaming Telefonieren in die EU wird billiger

Velbert. · Experten der Verbraucherzentrale erklären, was man rund um die Preisbegrenzung wissen muss.

 Ab Mittwoch sind die Kosten für das Telefonieren innerhalb Europas begrenzt und damit auch für den Anruf aus dem Urlaub nach Hause.

Ab Mittwoch sind die Kosten für das Telefonieren innerhalb Europas begrenzt und damit auch für den Anruf aus dem Urlaub nach Hause.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten ab Mittwoch, 15. Mai, netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versendet werden. „Die mobile Kommunikation wird durch die neuen Regelungen innerhalb der EU vereinfacht und preiswerter“, lobt die Verbraucherzentrale NRW. Die Regelung zu den neuen Preisobergrenzen für Telefonate vom Inland ins EU-Ausland gilt jedoch zunächst nur für eine Dauer von etwa fünf Jahren. Was Kunden rund um die Einführung der Preisobergrenzen sonst noch wissen sollten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Einheitliche Preisobergrenzen:

Seit zwei Jahren gilt in der Europäischen Union der Grundsatz, dass die Nutzung vom Handy zum Telefonieren, Nachrichten senden und im Internet surfen im EU-Ausland grundsätzlich nicht teurer sein darf als zu Hause. Mit der Festsetzung von Preisobergrenzen für Anrufe und SMS von daheim in die EU-Länder hinein ist die eine weitere Hürde für die Vereinheitlichung der Kosten genommen. Das heißt: Wer auf Basis seines in Deutschland geschlossenen Vertrags eine Telefonverbindung in einem EU-Land anwählt oder dorthin eine Kurznachricht schickt, dem werden höchstens die Kosten in Höhe der neuen Preisobergrenzen berechnet.

Besonderheiten:

Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, in denen die Preisobergrenze nicht berücksichtigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen. Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben den EU-Ländern auch Auslandsgespräche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden. Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Kunden sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für sie trotz Wegfall der Preisobergrenzen günstiger ist.

Nicht zwingend
automatische Umstellung:

Die Preisobergrenzen gelten ab dem 15. Mai. Bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach einer Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli in Kraft. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen. Kunden sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welcher Tarif für sie der günstigste ist, um nicht durch die automatische Umstellung in eine Kostenfalle zu geraten.

Handykosten außerhalb der EU:

Telefonieren und Simsen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, können weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Die Preisdeckelung gilt nämlich nicht bei Verbindungen in Länder wie Thailand, der Schweiz oder der Türkei. Auch bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während eines Flugzeug-Trips innerhalb der EU können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in das Mobilfunknetz einwählt. Hierfür gelten bisher noch keine Preisobergrenzen.

Werden fürs mobile Telefonieren und Surfen ins Ausland überhöhte Kosten berechnet, prüft die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW die Rechnungen des Anbieters und hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Basisinformationen und alles Wissenswerte zu den neuen Regeln beim Roaming gibt es bei der Verbraucherzentrale auch online.

(mj)
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