Neue Regeln auch in Langenfeld Ab Montag greift Stufe 2 im Kreis Mettmann

Kreis Mettmann · Die Regeln werden wieder leicht verschärft. Größere Volksfeste und Partys sind nicht mehr erlaubt.

 Nach wie vor besteht die Testpflicht für Menschen, die nicht genesen oder geimpft sind, für diverse Aktivitäten.

Nach wie vor besteht die Testpflicht für Menschen, die nicht genesen oder geimpft sind, für diverse Aktivitäten.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

(Red) Es ist damit zu rechnen, dass am Samstag, 14. August, zum achten Mal in Folge die 7-Tages-Inzidenz über dem Wert 35 liegt. Das würde bedeuten, dass im Kreis Mettmann ab Montag, 16. August, die Inzidenz-Stufe 2 in Kraft tritt. Die Folge wäre wieder eine etwas strengere Handhabung der Regelungen.

Im Folgenden sind einige grundlegende Regelungen bei einer Inzidenz-Stufe 2 im Überblick. Ein Hinweis, der sich auf jeden der aufgelisteten Punkte bezieht: Wenn darauf hingewiesen wird, dass eine Testpflicht besteht, reicht der Nachweis über eine vollständige Impfung, beziehungsweise Genesung aus.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden wieder ein kleines Stück hochgefahren. So sind nur noch Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus drei Haushalten ohne Begrenzung möglich. Auch Treffen mit bis zu zehn Personen aus beliebigen Haushalten sind erlaubt – Voraussetzung dafür ist ein negativer Testnachweis. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen Geimpfte und Genesene nicht mit.

Gastronomie

Außengastronomie ist weiterhin ohne negativen Testnachweis erlaubt. In der Innengastronomie besteht allerdings wieder ein Testnachweis. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht bis zum festen Platz, da die Rückverfolgbarkeit der Gäste gewährleistet sein muss.

Kultur und Kino sowie Konzerte

die drinnen stattfinden, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.

Veranstaltungen und Partys

Größere Veranstaltungen wie Volksfeste sind nicht mehr im Kreis mettmann erlaubt, genauso wenig Partys oder ähnliche Feiern. Bei Hochzeiten können bis zur anstehenden Neufassung der Coronaschutzverordnung am Donnerstag Sonderregelungen mit dem jeweiligen zuständigen Ordnungsamt abgestimmt werden.

Sitzungen, Tagungen, Kongresse

etc. sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.

Private Veranstaltungen

sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte Rückverfolgbarkeit.

Stadtbibliothek

Der Besuch der Stadtbibliothek ist weiterhin ohne Termin möglich. Es gibt eine Beschränkung der Besucheranzahl. Selbstverständlich ist weiterhin eine Schutzmaske zu tragen. Eine Rückverfolgung der Besucher wird gewährleistet.

Volkshochschule

Es besteht weiterhin Maskenpflicht im Gebäude und am Platz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort