Abweichende Regelung Hochzeiten und Feiern in NRW trotz Corona-Trend weiter möglich

Düsseldorf · Die Neuinfektionen steigen und steigen. Was wird aus Hochzeiten mit Musik und Tanz in den besonders betroffenen Gebieten? Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW steht noch nicht. Im Vorgriff verweist das Gesundheitsministerium auf eine Ausnahmeregelung.

 Hochzeiten sollen auch in Inzidenzstufe 2 möglich sein.

Hochzeiten sollen auch in Inzidenzstufe 2 möglich sein.

Foto: obs/CLARK

Hochzeiten und ähnlich langfristig geplante Feiern sind nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums auch bei einer Inzidenzstufe 2 am kommenden Wochenende mit Schutzvorkehrungen möglich. Die Kreise und kreisfreien Städte seien darauf hingewiesen worden, dass auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme nach Paragraf 21, Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung ermöglicht werden könnten, ohne dass bei diesen auf Musik und Tanz verzichtet werden müsse, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit.

Mit den steigenden Neuinfektionen greifen in immer mehr Regionen von Nordrhein-Westfalen zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus der Stufe 2 - beispielsweise in der Innengastronomie, für die dann wieder ein 3G-Nachweis - entweder geimpft, genesen oder getestet - erforderlich ist. Nach einer Übersicht des Ministeriums gilt die Stufe 2 ab Freitag in dann insgesamt acht der landesweit 53 Kreise und kreisfreien Städte. Am Donnerstag waren zu Solingen, Düsseldorf und dem Rhein-Erft-Kreis in der Stufe 2 Köln und der Oberbergischen Kreis hinzugekommen. Ab Freitag sind auch Bonn, der Kreis Gütersloh und Krefeld in der Kategorie der zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen.

Nach den noch geltenden Regelungen seien private Veranstaltungen wie Partys und vergleichbare Feiern ohne Verpflichtung zu Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufen 0 und 1 möglich, erläuterte das Ministerium. Nachdem sich am Dienstag aber die Ministerpräsidentenkonferenz im Grundsatz darauf verständigt habe, dass Geimpften und Genesenen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für Getestete gelten solle, erscheine ein Festhalten an der bisherigen Regelung für das kommende Wochenende nicht mehr angemessen, hieß es.

Das Ministerium verwies darauf, dass die Corona-Schutzverordnung derzeit entsprechend überarbeitet werde. Dabei sei auch die besondere Bedeutung der Veranstaltung für die betroffenen Personen und der lange Planungsvorlauf zu berücksichtigen. Dem könne durch die Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden, die zunächst nur bis zum Auslaufen der aktuellen Corona-Schutzverordnung am kommenden Donnerstag gelte. Sie erfordere aber gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept. „Die Kommunen haben hier Spielraum für passgenaue Lösungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen“, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium weiter.

Die regionale Stufe 2 ist für stabile Sieben-Tage-Inzidenzen von 35,1 bis 50 vorgesehen. Die Landesregierung hatte die höchste regionale Inzidenzstufe 3 für stabile Werte von mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen aber Ende Juli vorerst bis zum 19. August ausgesetzt. Die Stufe 2 ist so derzeit die höchste. Die Stadt Solingen weist seit einiger Zeit Werte von deutlich über 50 aus. Laut Robert Koch-Institut lagen am Donnerstag 12 Kreise und kreisfreie Städte in NRW über der Marke 50. Über der Inzidenz-Marke 35 sind es sogar bereits 35. Die zusätzlichen Maßnahmen der Stufe 2 greifen, wenn eine Kommunen oder ein Kreis acht Tage in Folge über der Marke 35 ist. Sie treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

Das NRW-Gesundheitsministerium kann noch nicht sagen, wann die neugestaltete Corona-Schutzverordnung veröffentlicht wird. „Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren“, zitiert der Sprecher aus den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz, die Grundlage sein sollen. Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten sich schon näher zu ihrem Kurs geäußert. So nimmt Baden-Württemberg Abschied von den starren Inzidenzregeln. Niedersachsen verabschiedet sich nach dem Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie von seinem Stufenplan.

(dpa)
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